Warum tut sich Deutschland so schwer damit, geraubte Kunst zurück zu geben, zieht Deutschland gilt für Raubkunst die "Verjährungskarte"? Reichen keine Repliken in den Museen?
Sehr geehrter Herr Trittin,
im Londoner Viermächte-Abkommen von 1945 brandmarkten die Hauptalliierten des Zweiten Weltkriegs Kunstdiebstähle als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit".
Ich denke, dies hat Allgemeingültigkeit !
quelle: https://www.dw.com/de/ns-raubkunst-warum-deutschland-die-r%C3%BCckgabe-schwerf%C3%A4llt/a-57931280#Umstrittene%20R%C3%BCckgaben
Deutschland betont sehr gerne, sich am Völkerrecht zu orientieren, gegen Rassismus und Diskriminierung zu sein. Wie aber sieht es konkret aus?
Unter Ausnutzung von Macht haben Kaiser und Hitler anderen Ländern deren Kulturgüter rauben lassen.
-Schatz des Priamos
-Nofretete
-Babylonisches Tor
- uvm !
1. Warum hat Deutschland bis heute noch kein Restitutionsgesetz - anders als in Österreich - Damit wir endlich die Raubkunst zurück geben müssen und zwar ALLES Geraubte ! Bei Raub darf es doch keine Diskussion geben, Raub ist verwerflich.
2. werden Sie in Ihrer Fraktion endlich ein Restitutionsgesetz anregen?
Heike R.
Sehr geehrte Heike R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Genau wie Sie machen wir uns für die Rückgabe von geraubter Kunst in deutschen Museen an Ihre rechtmäßigen Eigentümer oder deren Nachfahren stark. Nur so kann die koloniale Aufarbeitung und Wiedergutmachung vorankommen. Annalena Baerbock und Claudia Roth treiben diese Restitutions-Prozesse aktuell stark voran (siehe bspw. die Rückgabe der Benin Bronzen).
Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, ist es das Ziel der Regierungskoalition einen zentralen Gerichtsstand in Sachen der Restitution zu etablieren und dabei bspw. die Verjährung des Herausgabeanspruchs abzuschaffen – dafür setzen wir uns auch ein. Außerdem sollen Auskunftsansprüche normiert und die „Beratende Kommissionen“ gestärkt werden.
Trotz des vorhandenen politischen Willens stoßen die Beteiligten in den laufenden Restitutionsprozessen gerade auch auf bürokratische wie rechtliche Hürden, die sich teils aus der komplexen Vergangenheit der Gegenstände ergeben. Teilweise sind die Eigentumsverhältnisse der Beraubten nicht klar zuordenbar, genauso gibt es aber auch schlicht logistische Hürden. Hinzu kommt, dass die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte nicht bei der schlichten Rückgabe der Kulturgüter bleiben darf: Teil des Prozesses muss auch mit unserer Aufarbeitung der Kolonialherrschaft einhergehen.
Wir hoffen, dass wir in diesem langwierigen Prozess der Wiedergutmachung in dieser Legislaturperiode weitere Schritte vorankommen, und so zur Aufarbeitung unserer kolonialen Vergangenheit beitragen können.
Viele Grüße
Team Trittin