In Deutschland wird Erdöl gefördert. Dabei entsteht als Nebenprodukt Erdgas, das sehr hochwertig ist. Dieses muss Co2-schädlich abgefackelt werden. Wie wäre es mit Notfallausnahmegenehmigungen für die
Förderung dieses Gases? Wie können wir es uns noch leisten, dieses Gas nicht zu nutzen?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Wie Sie richtig beschreiben, entstehen bei der Erdölförderung Gase, die zum Teil "abgefackelt" werden. Bereits heute werden diese aber zum Teil z.B. zur Erzeugung von thermischer und/oder elektrischer Energie für den Produktionsprozess eingesetzt.
Die Mengen, die letztlich abgefackelt werden, gliedern sich wie folgt:
a. Begleitgase, die weder energetisch genutzt, noch in die Lagerstätte zurückgeführt oder aufgrund ihrer Spezifikationen verkauft werden können;
b. Begleitgase, die aus sicherheitsrelevanten Gründen zur Gewährleistung der (Anlagen-)Sicherheit verbrannt werden;
c. Begleitgase, die z.B. bei Wartungs-, Reparatur- und Umbauarbeiten verbrannt werden.
Die Gesamtmenge von rund 8 Mio. Kubikmetern pro Jahr würde rein rechnerisch dem Bedarf von rund 5.000 Haushalte entsprechen; bezogen auf den Erdgasjahresverbrauch in Deutschland wären das rund 0,009 Prozent.
Da dieses Begleitgas aber nicht den Anforderungen von Erdgas entspricht, müsste es zunächst aufbereitet werden. Es würden bei den geringen Mengen allein für die Verdichtung des Gases zur Einspeisung in das Pipeline-Netz mehr Energie verbraucht, als das einzuspeisende Erdgas bei Verbrennung erzeugen würde.
Insoweit ist Ihre Idee in der praktischen Umsetzung leider nicht realistisch.
Team Trittin