Frage an Jürgen Trittin von Jutta L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Trittin,
erklären sie mir doch bitte einmal weshalb manche Plastikflaschen (beide 1,5l und gleiches Material) Pfandfrei sind und die anderen nicht??
Mit freundlichen Grüßen
J.Liedke
Sehr geehrte Frau Liedke,
Die Einwegverpackungsverordnung wurde bereits 1991 unter dem CDU-Minister Töpfer erlassen und 1998 unter der damaligen Umweltministerin Merkel verändert. Töpfer und Merkel haben festgelegt, dass die Mehrwegquote nach Getränkesorten getrennt festgelegt und festgestellt wurde. Der Vollzug des Einwegpfandes wurde ausgesetzt, solange diese Mehrwegquote nicht unterschritten wurde.
Ab 1998 wurde die Mehrwegquote bei Bier und kohlesäurehaltigen Mineralwässern unterschritten. Dadurch wurde ein Prozeß in Gang gesetzt, der zur automatischen Einführung des Einwegpfandes in der heutigen Form führten. Mehrmals versuchte ich in meiner Amtszeit als Umweltminsiter, eine verbraucherfreundliche Anpassung der Einwegverpackungsverordnung vorzunehmen. Dies scheiterte aber am Widerstand der CDU/CSU in den Bundesländern.
Daher erfolgt die Erhebung des Einwegpfandes nicht nach der Verpackungsart sondern nach der Getränkeart. Bier, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke sind einwegpfandpflichtig während Fruchtsaftgetränke und diätische Getränke pfandfrei sind.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin