Frage an Jürgen Trittin von Gerhard I. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Trittin,
ich möchte gerne wissen warum ein Kriegsdienstverweiger sich an Abstimmungen über Bundeswehreinsätze beteiligen soll?
Müsste dann nicht im Rückblick die Kriegsdienstverweigerung aberkannt werden? Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Illenberger,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Rechtsanspruch auf Kriegsdienstverweigerung betrifft den persönlichen Dienst an der Waffe. Sie beinhaltet keine grundsätzliche Aussage über Aufgaben der Bundeswehr. Eine Abstimmung über Auslandseinsätze ist ebenfalls eine Gewissensentscheidung, betrifft Angelegenheiten von Leben und Tod und wird daher von allen Abgeordneten sehr ernst genommen. Egal wie das Votum von Abgeordneten im Einzelfall aussieht, ihre persönliche vergangene Entscheidung über Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist davon nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin