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Jürgen Trittin
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Frage von Fritz Guo (geb. K. •

Frage an Jürgen Trittin von Fritz Guo (geb. K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Trittin,
die trotz leichter Entspannung insgesamt enorme Teuerungsrate
im Energiebereich lenkt die Aufmerksamkeit von Politikern, Interesse und Verständnis in der Bevölkerung (!) und das Eigeninteresse der Atomindustrie auf fatale Weise wieder auf die Kernenergie.
Dabei entsprechen weder unsere bisherigen Konvoi-Anlagen - ganz zu Schweigen von erwünschten Laufzeitverlängerungen für
ältere Kernkraftwerke - den geltenden Anforderungen unseres Atomgesetzes (vgl. BMU, W.Renneberg, Az. RS I 1 – 40105/1.3.).
Was hindert Sie und Ihre Partei daran, der o. g. Entwicklung durch den Entzug von Betriebsgenehmigungen beim Bundesverfassungsgericht Einhalt zu gebieten? Wie schätzen Sie Ihren Spielraum hierfür ein?
Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Guo

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Guo,

sie haben Recht, dass nach dem geltenden Atomgesetz keines der laufenden deutschen AKWs, würde es neu eine Betriebsgenehmigung beantragen, genehmigt werden könnte, da sich die Auswirkungen eines Unfalls nicht auf das Betriebsgelände beschränken ließen.

Dennoch haben die bestehenden, erteilten Betriebsgenehmigung grundgesetzlich garantierten Bestandsschutz. Ursprünglich galten diese Genehmigungen sogar unbegrenzt. Der Atomkonsens und die damit vorgenommene Änderung des Atomgesetze haben diese unbegrenzten Genehmigungen endlich limitiert. Die alten Betriebsgenehmigungen erlöschen 32 Jahre nach Aufnahme des Betriebes. Dies hat mittlerweile 3 der 20 Atomkraftwerke Deutschlands vom Netz genommen - Mülheim-Kärlich, Stade und Obrigheim. Die AKWs Biblis, Brunsbüttel und Neckarwestheim dürften 2009 ihre zulässige Strommenge produziert haben.

Mit freundlichem Gruß

Ihr
Jürgen Trittin