Frage an Jürgen Trittin von Fabian G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Wie haben Sie vor weiter für die Freilassung der Uiguren zu kämpfen? Seit dem Antrag im Jahr 2019 hat sich die Lage nicht wirklich verändert, stehen wirtschaftliche Dinge hier über humanen Zielen? Muss hier nicht über Sanktionen hinausgegangen werden und zum Beispiel ein zeitlich begrenzter Importstop in Erwägung gezogen werden (evtl in Zusammenarbeit mit anderen Staaten)?
Sehr geehrter Herr G.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie auch Sie beschäftigt mich die Situation der Uiguren und Uigurinnen in Xianjang sehr. Deutschland und Europa sind mit China mit einem systemischen Rivalen konfrontiert, der seine Machtsicherung immer weiter ausbaut. Angefangen bei der Abschaffung von Demokratie und Pressefreiheit in Hongkong bis hin zur Hightech-gestützten Erziehungsdiktatur in Xianjang und den dortigen eklatanten Menschenrechtsverletzungen.
Sie haben Recht, hier darf die Bundesregierung nicht länger schweigen. Der offensichtliche deutsche Sonderweg nach dem Motto „Handel schafft Wandel“ ist zum Scheitern verurteilt. Die Bundesregierung muss hier endlich gemeinsam mit der EU zu einer realistischen China-Strategie finden und die Menschenrechtsverletzungen in seiner Zusammenarbeit berücksichtigen. Hierzu gehört, dass Zusagen Chinas im Rahmen des EU-China-Handelsabkommens, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gegen Zwangsarbeit zu ratifizieren, keine Lippenbekenntnisse bleiben. Dies muss auch überprüf- und sanktionierbar umgesetzt werden.
Die EU muss China, auch als unfairem Wettbewerber, Rechnung tragen und dagegen Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört neben Reziprozität bei Investitionen auch ein Importverbot für Produkte, die im Zusammenhang mit Zwangsarbeit entstanden sind. Das auch auf Druck von uns Grünen verabschiedete Lieferkettengesetz ist ein erster Schritt, es muss aber weiter verbessert werden. Denn das Gesetz verzichtet auf ein elementares Instrument der Rechtsdurchsetzung: die zivilrechtliche Haftung. Dadurch bleibt es für Geschädigte nahezu unmöglich, erfahrenes Unrecht einzuklagen, der Status quo bleibt damit erhalten. Hier werden wir weiter auf Nachbesserungen des Gesetzes drängen.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben!
Mit besten Grüßen
Jürgen Trittin