Frage an Jürgen Trittin von Wilfried H. bezüglich Umwelt
Hallo,
Sie als Miterfinder des Einwegdosen/flaschenpfands können mir sicherlich erklären warum beschädigte Dosen/Flaschen trotz gut zu erkennendem Pfandsiegel nicht zurück genommen werden. Pfandpflicht besteht, Geld zürück wird verweigert,
Guten Tag Herr Hillbrink,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich gilt: Pfandflaschen müssen auch bei Beschädigungen zurück genommen werden, solange das Pfandzeichen gut zu erkennen ist. Da das wie Sie schreiben jedoch gegeben ist, würden wir Ihnen, sofern noch nicht geschehen, nahelegen sich beim Verkaufspersonal bzw. auch der Geschäfts- oder Filialleitung zu melden. Häufig ist es nämlich gerade bei beschädigten Flaschen der Fall, dass diese von Automaten nicht als pfandpflichtig identifiziert werden können. Sollte Ihnen dennoch die Auszahlung des Pfands verweigert werden, dann können Sie sich bei der zuständigen Überwachungsbehörde melden. Einen Musterbrief hierzu hat die Verbraucherzentrale auf Ihrer Webseite zur Verfügung gestellt: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-01/Musterbrief_Ordnungsbehoerde_Einwegpfand_Internet_2019.pdf.
Mehr zum Thema Pfand und welche Rechte Sie als Verbraucher haben, finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/fragen-und-antworten-zum-einwegpfand-dosenpfand-11505.
Wir hoffen Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute!
Mit besten Grüßen
Team Trittin