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Jürgen Trittin
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Frage von Kim W. •

Frage an Jürgen Trittin von Kim W. bezüglich Innere Angelegenheiten

Das Ende Januar 2021 vom Bundestag beschlossene Registermodernisierungsgesetz (19/24226; 19/26247) sieht vor, die Steueridentifikationsnummer zu einer Bürgernummer auszubauen, auf deren Basis personenbezogene Bürgerdaten, welche gemäß Datenschutz-Grundverordnung besonders schützenswert sind, künftig zwischen bis zu 85 unterschiedlichen Behörden ausgetauscht werden sollen.
Vgl. http://epaper.das-parlament.de/2021/5_6/index.html#6, Seite 7, Überschrift: Register sollen moderner werden.
Ihre Partei hat als Oppositionspartei gegen den Antrag der Bundesregierung gestimmt. Laut oben zitiertem Artikel im epaper „Das Parlament“ hat sich Ihre Partei hierbei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezogen, nach welcher eine sektorübergreifende Personenkennziffer mit der Menschenwürde nicht vereinbar und somit verfassungswidrig sei.
Wie wird Ihre Partei, sollte sie an einer der nächsten Regierungen beteiligt sein, mit diesem Gesetz umgehen, gegen das Sie Ende Januar 2021 als Oppositionspartei gestimmt haben?
MfG,
Kim Winter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Kim Winter,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.

Wie sie richtig schreiben, konnten wir dem Registermodernisierungsgesetz der Bundesregierung nicht zu stimmen. In seiner jetzigen Form haben wir leider schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Diese haben durchaus das Potential, nicht nur das Projekt der Registermodernisierung, sondern auch andere, damit zusammenhängende, für das Vorankommen im Bereich E-Government – auch für die Länder – zentrale Vorhaben wie beispielsweise die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nachhaltig zu gefährden.

Es wäre schlicht fatal, wenn die Weichen für diese zentralen E-Government-Vorhaben nun von vorneherein falsch gestellt und das Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen würde. Daher ist es zwingend notwendig, durch Änderungen des Gesetzentwurfs nicht nur den Grundrechtsschutz der Bürger*innen sicherzustellen, sondern auch einen weiteren, jahrelangen Stillstand beim E-Government zu vermeiden.

In diesem Sinne haben wir in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten, indem sie auf die Steuer-ID als bereichsübergreifende Kennzeichnung bei der Registermodernisierung verzichtet. Stattdessen sollte die Bundesregierung grundrechtskonforme Alternativen, wie bereichsspezifische Personenkennzeichen oder andere, vergleichbar funktionale und zugleich hohe Datenschutzstandards erfüllende Verfahren verfolgen.

Für alle weiteren Informationen und genauere Forderungen möchte ich Sie gerne auf den von uns gestellten Antrag verweisen, den Sie hier nachlesen können: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/250/1925029.pdf.

Mit besten Grüßen

Team Trittin