Frage an Jürgen Trittin von Thomas P. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Herr Trittin,
Wie positionieren Sie und Ihre Partei sich zu folgendem Sachverhalt:
Im Rahmen der Abrechung der Corona-Soforthilfe stellen wir fest, das entgegen der Aussagen Leasingkosten sind voll abziehbar, dies nicht der Tatsache entspricht.
Ausgaben für KFZ, die betrieblich und privat genutzt werden, dürfen nur in Höhe des betrieblichen Anteils angesetzt werden. Selbständige, die ein KFZ geleast haben und monatliche Leasingraten zahlen, konnten das KFZ aber wenig betrieblich nutzen, da ein Monat Lockdown sowie Wegfall von Aufträgen nur zu wenig betrieblich veranlassten Fahrten führten. Dadurch verschiebt sich der Anteil an privaten KFZ-Kosten teils enorm, was somit zur Erhöhung der Privaten Lebenshaltungskosten führt. Wurde dieser Umstand bedacht bei Erstellung der Berechnungshilfe?
Warum ist das Fahrzeug, welches sonst fast ausschließlich beruflich genutzt wird, nun fast vollständig von der Kostenseite ausgeschlossen ? Wie wollen Sie das den Unternehmer vermitteln ?
Vielen Dank
Mfg
T. P.
IG-NRW
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Berücksichtigung von Leasingkosten im Rahmen der Corona-Soforthilfeprogramme. Sie haben Recht, die Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung zielen nur auf betrieblich veranlasste Aufwendungen ab. Die Kosten der privaten Lebensführung werden dabei völlig außer Acht gelassen. Bei gemischt veranlassten Aufwendungen, wie bspw. den Leasingkosten von Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, ergeben sich somit deutliche Abgrenzungsschwierigkeiten.
Grundsätzlich finden wir Grüne die Abgrenzung zwischen betrieblich und privat veranlassten Aufwendungen zutreffend. Wir fordern aber seit Beginn der Corona-Krise, dass den Ländern endlich die Möglichkeit eingeräumt wird, Selbständigen, kleinen bis mittleren Unternehmen, Kulturschaffenden und Kreativen nicht nur fixe Betriebskosten aus den Corona-Hilfen zu finanzieren, sondern auch ein Selbstständigengeld beziehungsweise einen Unternehmerlohn. Damit würde das Problem der Abgrenzung zwischen betrieblich und privat veranlassten Aufwendungen im Kern weiter bestehen bleiben, jedoch wollen wir damit erreichen, dass auch die privaten Aufwendungen – zumindest anteilig – in die Hilfen einbezogen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen für den Moment weiterhelfen.
Viele Grüße
Jürgen Trittin