Frage an Jürgen Trittin von Melanie B. bezüglich Energie
Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Eur kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder/Enkel und die Bundesländer an den Küsten, welche lt. wissenschaftlicher Studien stark vom Meeresspiegelanstieg betroffen ist, wenn wir nicht berherzt umsteuern. Oder an die Dürre in vielen Bundesländern.
Wenn Sie für diese Vorlage stimmen, wird Sie das die Wählerstimmen einer ganzen Generation kosten und an Ihnen haften wie Hartz-IV an der SPD. Es gibt inzwischen Alternativen (Klimaliste, Radikal Klima) und immer noch die Linke.
Sehr geehrte Frau Bergmann,
Wir als grüne Bundestagsfraktion fordern bereits seit langem einen Kohleausstieg. Wir Grüne haben das Kohleausstiegsgesetz abgelehnt – nicht aber die Strukturhilfen für Beschäftigte und Regionen. Die Bundesregierung hat – anders als beim Atomausstieg – mit dem Gesetz die Ergebnisse der Kohlekommission nicht umgesetzt, wie selbst die Kanzlerin bestätigt.
Im Vergleich zum nun vorliegenden Gesetzentwurf müssen die Stilllegungen v.a. der klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke früher und kontinuierlich erfolgen und nicht überwiegend erst Ende der 20er Jahre und 2038. Denn es ist wichtig, dass die CO2-Emissionen frühzeitig und stetig gesenkt werden. Nur so kann Deutschland die Klimaziele erreichen und die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft weiter vorangetrieben werden. Dafür muss allerdings der Ausbau von erneuerbaren Energien endlich angekurbelt werden, was die Bundesregierung bisher versäumt hat.
Die Ausbauziele sowie jährliche Ausbaumengen müssen dringend erhöht werden, um der Erneuerbaren-Branche Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.
Mögliche Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber, sofern es sie überhaupt geben soll, müssen transparent und regelbasiert geregelt werden. Entschädigungen können in keinem Fall gezahlt werden, wenn die Stilllegung der jeweiligen Anlage ohnehin durch das Unternehmen geplant war.
Die Bundesregierung will im vorliegenden Gesetzentwurf außerdem die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Rahmen des Kohleausstiegs feststellen. Dies wäre ein absolutes Novum und wurde von der Kohlekommission auch nicht vorgeschlagen. Mit der Feststellung legt die Bundesregierung rechtlich fest, dass die noch verbleibenden Dörfer und Höfe im Bereich des Tagebaus Garzweiler II durch den Tagebaubetreiber abgebaggert werden können. Dies lehnen wir ab, denn es ist unnötig, dass Menschen zum Ende der Kohleverstromung in Deutschland noch ihre Heimat verlieren. Außerdem muss der Erhalt des Hambacher Waldes rechtlich verbindlich abgesichert werden.
Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns daher weiterhin für den frühestmöglichen Kohleausstieg in Deutschland ein, um dem Klimaschutz einen Beitrag zu leisten. Dabei freuen wir uns über die Tatsache, dass die Mehrheit der Bürger*innen in Deutschland den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt. Zusammen mit diesen Menschen wollen wir die Energiewende vorantreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin