Frage an Jürgen Trittin von Helmut B. bezüglich Umwelt
Lieber Herr Trittin,
anachronistischerweise soll in Ihrer Heimatregion mitten zwischen Wohn- und Naherholungsgebieten ein dreigeschossiges Autobahnkreuz (BS-Südwest) ohne ausreichenden oder gar optimalen Lärmschutz (von der Schadstoffproblematik ganz zu schweigen) gebaut werden. Was können und wollen Sie als niedersächsischer Grüner und als Bundestagsabgeordneter tun, um nicht nur Mindestwerte, sondern einen optimalen Schutz für Ihre Wähler und die Natur durchzusetzen? Könnten zum Beispiel einschlägige Bundesgesetze so ergänzt werden, dass für die Berechnung von Lärmschutz-Maßnahmen ausgewiesene Naherholungsgebiete den Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten gleichgestellt werden?
Bitte lesen Sie auch nach unter www.A391.de.
Mit besten Grüßen
Ihr
Helmut Blöcker, Anwohner und Bezirksrat Heidberg-Melverode.
Sehr geehrter Herr Blöcker,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Lärm ist eine Umweltbelastung, die leider in der Vergangenheit wenig Beachtung fand. In den letzten Jahren ist es auch unter meiner Amtsführung gelungen die Gesetzgebung erheblich zu verbessern. Mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EU wird erstmals eine Lärmkartierung als Grundlage für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Lärmminderung vorgeschrieben. Durch diese Regelung ist eine ständige Überprüfung der Lärmbeslastung und eine Minderung dieser geschaffen worden. Vor diesem Hintergrund ist bei allen Planungen ein möglichst weitgehender Lärmschutz sinnvoll.
Ich werde aber der Frage noch einmal nachgehen, ob es Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung gibt und wie diese zu ändern wären.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Trittin