Frage an Jürgen Trittin von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Trittin,
am 21.08.2012 stellte H. D. B. eine Frage zur Legitimität des weiteren Abzugs des Versorgungsausgleichs eines pensionierten Berufssoldaten noch nach dem Versterben seiner früheren Ehefrau. Er stellte diese Frage im Zusammenhang mit dem Bundespräsident a.D. Wulf zugebilligten Ehrensold nach seinem Rücktritt.
Sie antworteten am 27.09.2012, dass Sie das Konzept des Versorgungsausgleichs grundsätzlich mittrügen, Sie aber die berechtigten Zweifel von Herrn Brandt nachvollziehen. Ferner sagten Sie eine ergebnisoffene Prüfung im Hinblick auf die nächste Wahlperiode zu.
Die Anwendung der Versorgungsausgleichsregelungen für Soldaten und Beamte mit besonderer Altersgrenze wird seit langem von den Berufsverbänden massiv kritisiert: Durch den ungünstigen Berechnungsfaktor einer langen Ehezeit zu einer kurzen Berufszeit fallen sehr hohe Abzüge für sehr lange Zeiträume an, in denen der geschiedene Partner nicht davon profitiert. Zuverdienstgrenzen und die fehlende Möglichkeit, sich durch weitere rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten die Altersversorgung etwas aufzubessern treffen diese Personengruppe zusätzlich. Angehörige des mittleren Dienstes geraten so häufig auf Sozialhilfeniveau. Die Zurruhesetzung a.G. besonderer Altersgrenze erfolgt nicht auf Wunsch des Betroffenen, sondern von Amts wegen im öffentlichen Interesse. Eine Verrentung im Vergleich dazu erfolgt immer auf Antrag!
Öffentliche Dienstherren profitieren von der derzeitigen Regelung außerordentlich: 2008 erwirtschaftete der EP 14 so aus einbehaltenen und nicht ausgezahlten Versorgungsausgleichen 11,5 Mio EUR.
Der DBwV fordert seit Jahren den Abzug des Versorgungsausgleichs erst mit Überschreiten der allg. Altersgrenze (i.d.R. 62 J).
Was hat Ihre Prüfung bislang ergeben? Wie bewerten Sie die Auswirkungen der besonderen Altersgrenze? Welche Einnahmen wurden aus dem Versorgungsausgleich seit 2009 bei BMVg und BMI erzielt?
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir uns in der Hochphase des Bundestagswahlkampfs noch nicht mit einer Prüfung beschäftigen konnten. Bezüglich der Einnahmen, wie von Ihnen gefragt, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Bundesministerien; wir sind - noch! - in der Opposition.
Mit freundlichen Grüßen
Team Trittin