Frage an Jürgen Trittin von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tritin,
auf Grund der täglich neuen Meldungen rund um die Snowden-Veröffentlichungen und deren Auswirkungen, fühle ich mich (und sicher bin ich da nicht alleine) erheblich verunsichert, und frage mich, ob überhaupt das seit vielen, vielen Jahren hochgehaltene Grundgesetz noch von Politik und Justiz ´ernst´ genommen wird. Zur Zeit schaut es für mich eher so aus, als ob durch ´Geheimabkommen´ mit den Siegermächten dieses GG umgangen oder ignoriert wird und Verstöße nicht abgestellt werden. Bei Einbrechern diskutiert man ja normalerweise auch nicht, ob diese sich im Haus aufhalten und die Wertsachen mitnehmen dürfen.
Was mich brennend interessiert:
Gibt es die, in verschiedenen Medien (z.B. Spiegel, SZ)aufgeführten, ´Geheimabkommen´ wirklich und sind diese noch gültig?
Ist das Grundgesetz überhaupt noch gültig oder ist es nur bedrucktes Papier?
Falls gültig: Was wird gegen die offensichtlichen Verstöße gegen unser Grundgesetz von unseren ´Freunden´ (Siegermächte) getan?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Reeps
Sehr geehrter Herr Reeps,
die Informationen, die die Bundesregierung uns - und auch Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern – liefert, sind mehr als spärlich. Kanzleramtsminister Pofalla hat die Affäre für beendet erklärt, obwohl täglich neue Enthüllungen bekannt werden und viele Fragen ungeklärt sind.
Wir haben Frau Merkel und die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, in den USA und Großbritannien auf Aufklärung und Einstellung der Überwachung zu drängen und die Bürgerinnen und Bürger vor Überwachung zu schützen.
Heute haben wir versucht, im Bundestag über unseren Antrag „PRISM, TEMPORA und die Schutzverantwortung der Bundesregierung“ zu diskutieren. Die große Koalition hat eine Beschäftigung mit dem Thema abgelehnt. In unserem Antrag stellen wir folgende Forderungen auf:
„II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, alle gangbaren Schritte zu tun, um innerdeutsche Kommunikationsvorgänge vor menschenrechtswidrigen Übergriffen der USA und Großbritanniens zu schützen. Neben den bereits im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juni 2013 (BT-Drs. 17/14146) genannten weiteren Maßnahmen sollte die Bundesregierung,
• sich umgehend für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einsetzen und, falls die EU-Kommission nicht bereit ist, ein solches einzuleiten, selbst den Einsatz dieses auch ihr zur Verfügung stehenden Mittels erwägen,
• im EU-Ministerrat darauf hinwirken, dass die Europäische Union die laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP-Abkommen) bis zur weiteren Klärung der Vorwürfe aussetzt,
• im EU-Ministerrat ebenso darauf hinwirken, dass die Europäische Union das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA aussetzt und im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht umgehend neu verhandelt, weil aufgrund der bekanntgewordenen geheimdienstlichen Zugriffe auf die Datenbestände privater Unternehmen kein vergleichbares Datenschutzniveau in den USA mehr zugrundegelegt werden kann,
• ein Verfahren vor dem UN-Menschenrechtsausschuss nach Art. 41 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 gegen die USA einleiten.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Whistleblower Edward Snowden, der mit seinen Hinweisen und Aussagen den Menschenrechten weltweit und in Deutschland einen großen Dienst erwiesen hat,
• aus humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland hierzulande aufzunehmen,
• um damit auch Befragungen Snowdens zu ermöglichen, weil Deutschland zur weiteren Aufklärung auf zusätzliche Aussagen von ihm angewiesen ist; dies setzt voraus, dass Deutschland ihm Schutz gewährt.“
Mit freundlichen Grüßen
Team Trittin