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Jürgen Trittin
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Frage von Christian R. •

Frage an Jürgen Trittin von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Trittin,

gemäß Ihren Aussagen auf http://www.trittin.de/trittin/texte/papiere/20120605_bilderberg.php hinsichtlich Ihres Besuchs bei der Bilderbergkonferenz vom 05.06.2012 sind "dem deutschen Steuerzahler [...] durch meine Teilnahme keine zusätzlichen Kosten entstanden".

Herr von Klaeden sagte über seine Teilname an der Bilderbergkonferenz 2008 (als er Bundestagsabgeordneter war), dass die "mir entstandenen Kosten [...] vom Deutschen Bundestag übernommen" wurden. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/eckart_von_klaeden-650-5605--f115466.html#q115466 )

Warum ließen Sie sich diese Kosten nicht vom Deutschen Bundestag erstatten?

Gibt es beim Deutschen Bundestags eine Reisekostenordnung, die beschreibt, welche Art von Reisen unter welchen Voraussetzungen vergütet werden? Wo kann man diese Reisekostenordnung einsehen?

Gibt es beim Deutschen Bundestag eine Übersicht über Kosten, die vom Deutschen Bundestag für Reisen von Abgeordneten übernommen wurden? Wo kann man diese Angaben einsehen?

Glauben Sie, dass Abgeordnete, die auf Staatskosten Reisen unternehmen, über diese Reisen dem deutschen Volk vollumfänglich Rechenschaftspflichtig sind (ausser natürlich, wenn es dabei um Staatsgeheimnisse geht)?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Christian Ross

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ross,

Reisen der Abgeordneten werden in Mandatsreisen nach § 16 Absatz 1 Abgeordnetengesetz (AbgG) und Dienstreisen nach § 17 AbgG unterschieden.

*Mandatsreisen*

Mandatsreisen sind alle Reisen in Ausübung des Mandats innerhalb Deutschlands, soweit sie keine Dienstreisen sind.

Die Kosten der Mandatsreisen sind grundsätzlich mit der Freifahrtberechtigung für alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG und der Kostenpauschale abgegolten. Flug- und Schlafwagenkosten sowie Kosten für sonstige schienengebundene Beförderungsmittel (Privatbahnen) außerhalb des ÖPNV, die bei Mandatsreisen entstehen, werden gegen Nachweis bis zur höchsten Klasse erstattet.

*Dienstreisen*

Dienstreisen (Einzeldienst- und Delegationsreisen im Inland und ins Ausland) bedürfen nach § 17 Absatz 1 AbgG der vorherigen Zustimmung des Präsidenten. Sie müssen deshalb schriftlich beim Präsidenten beantragt und von ihm genehmigt werden.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den "Ausführungsrichtlinien für Reisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages" sowie in ergänzenden Beschlüssen des Präsidiums und des Ältestenrats.

Bei Dienstreisen wird die Reisekostenvergütung in sinngemäßer Anwendung des Bundesreisekostengesetzes festgesetzt, soweit vom Ältestenrat nichts anderes bestimmt ist. Bei Inlandsdienstreisen werden keine Tagegelder gezahlt, da diese durch die Kostenpauschale abgegolten sind.

Auslandsreisen, die keine Dienstreisen für den Deutschen Bundestag sind, können von den Fraktionen aus dem Fraktionskontingent als Fraktionsreisen genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Team Trittin