Frage an Jürgen Trittin von Armin B. bezüglich Umwelt
Hallo Herr Trittin,
ich unterstütze den durch das EEG eingeschlagenen Weg.
Ich sehe jedoch negative Entwicklungen bei den Freiflächensolaranlagen.
In unserer Gegend wurden (und werden) wiederholt Freiflächensolaranlagen auf Böden guter Bonität errrichtet.
Dies erscheint mir als fragwürdig.
Wie ist Ihre Position hierzu.
Sollten Freiflächensolaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ab einer bestimmten Bonität nicht mehr gefördert werden?
Gibt es diesbezügliche Positionenen der Grünen (Bundestagsfraktion) oder (Gesetze(Initiativen) ?
Grüße
Armin Beck
Sehr geehrter Herr Beck,
Herr Trittin hat uns gebeten Ihnen zu antworten, da ihm dies aufgrund der hohen Terminbelastung selbst nicht zeitnah möglich ist.
Grundsätzlich stellt jede Freiflächenanlage eine bauliche Maßnahme dar, die dem Bauplanungsrecht unterliegt. Die Kommune kann frei entscheiden, ob sie eine Freiflächenanlage auf einem bestimmten Gelände zulässt, ein Rechtsanspruch auf die dafür erforderliche Änderung des Bebauungsplans besteht nicht. Darüber hinaus kann die Gemeinde auch konkrete Auflagen machen, beispielsweise bezüglich der Höhe der Gestelle oder einer Ausgleichsbegrünung in der Nähe der Anlage.
Freiflächenanlagen sollten auf Konversionsflächen, versiegelten Flächen oder Flächen mit landwirtschaftlich geringer Bonität errichtet werden. Grundsätzlich ist es aber Aufgabe der örtlichen Kommunen darüber zu entscheiden, welche Flächen sinnvoll sind. Dies gesetzlich zu regeln halten wir angesichts der bisherigen Erfahrungen für nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Team Trittin