Frage an Jürgen Trittin von Jürgen W. bezüglich Finanzen
Ich habe das Interview in der Zeitschrift €uro mit Herrn Trittin gelesen.U.a geht es um die geplante Vermögensabgabe von 1%. Wie werden eigentlich Pensionen insbesondere Abgeordnetenpensionen dabei berücksichtigt? Am Beispiel J. Trittin: unterstellt wird ein Bezug von rd 9000€ an Ruhestandsbezügen ab dem 65. Lebensjahr. Die Lebenserwartung beträgt lt. akt. Sterbetafel rd. 81 Jahre. Das bedeutet noch 16 Jahre = 192 Monate Rentenbezug. Dies entspricht einem Kapital von 1728000 €. Unter Berücksichtigung des Freibetrages von 1 Mio€ müßten 10920€ Abgabe (1,5%) bezahlt werden.
Wenn ich privat entsprechend vorgesorgt habe, wäre ich auf jedenfall von der Abgabe betroffen. Betriebsrenten oder Pensionszusagen stehen nicht zur Verfügung.
Wenn Pensionsansprüche außen vor blieben, würde ich die politisch motivierten Ansprüche nach-vollziehen können. Mit einer Gleichbehandlung hätte das dann nichts zu tun.
Sehr geehrter Herr Wiederhold,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Renten- und Pensionsansprüche sind von der Vermögensabgabe ausgenommen. Dies hat auch gute Gründe: Zum einem ist es schwer Ansprüche aus den Rentensystemen und Versorgungswerken ähnlich zu bewerten, wie sonstige Vermögenswerte. Rentenanwartschaften sind nicht frei verfügbar, sondern werden erst im Alter ausgezahlt. Verstirbt der Berechtigte zuvor, entfällt auch der Anspruch, d.h. er ist nicht vererbbar. Zum anderem müssen Sparanstrengungen zum Aufbau der Altersvorsorge auch honoriert werden, da sie einen Konsumverzicht in der Gegenwart darstellen und Altersarmut verbeugen. Deshalb ist es gerechtfertigt Pensions- und Rentenansprüche anders zu behandeln als sonstiges Vermögen und werden deshalb durch unsere Vermögensabgabe nicht belastet. Es wäre aber zutiefst ungerecht, wenn hohe Pensionsansprüche freigestellt würden, Selbstständige die private Vorsorge betreiben, dagegen mit diesem Vermögen in voller Höhe abgabepflichtig wären. Daher wollen wir Personen, die keine oder nur geringfügige Ansprüche auf Rentenleistungen oder ähnliche Ansprüche haben, einen zusätzlichen Altersvorsorgefreibetrag in Höhe von 380.000 Euro gewähren. Dieser Freibetrag orientiert sich an der durchschnittlichen Anwartschaft eines abhängigen Beschäftigten aus der Rentenversicherung. Pensions- und Rentenansprüche sowie Vermögen, das dem Zweck der Altersvorsorge dient wird somit in angemessenen Umfang freigestellt.
Ich hoffe wir konnten Ihnen unsere Position zur Vermögensabgabe näher bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Trittin