Frage an Jürgen Trittin von Thomas U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Trittin,
am 21.03.2013 wurde im Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der SPD ein Gesetz zur Bestandsdatenauskunft beschlossen.
Dieses Gesetz schreibt fest, dass staatliche Stellen, Ämter, Behörden und die Polizei umfassend auf Bestandsdaten bei Telekommunikationsdiensten zugreifen können. Zu den Bestandsdaten zählen neben Name und Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN des Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google. Der Zugriff ist bereits bei Ordnungswidrigkeiten möglich, also beispielsweise bei Falschparken.
Wie bereits bei der Abstimmung des neuen Meldegesetzes war wieder nur ein Bruchteil der Abgeordneten anwesend und das Gesetz wurde spät Abends abgestimmt.
Deutschlandweit formiert sich zur Zeit Widerstand gegen dieses Gesetz. Kern der Proteste sollen Demonstrationen am 14. und 27. April 2013 in vielen deutschen Städten sein. Da die Grünen sich deutlich gegen das Gesetz positioniert haben (siehe http://abwaehlkalender.de/post/46409223902/dass-die-merkel-koalition-grundrechte-meist-nur ), ist es sehr verwunderlich, dass sie sich weder am Bündnis beteiligen, welches die Proteste organisiert, noch eigene Aktionen planen.
Meine Frage ist daher: Gibt es schon Planungen, sich an den Aktionen zu beteiligen oder Pläne für eigene Aktionen seitens der GRÜNEN?
Falls nicht, bitte ich Sie, Teilnehmer für die Proteste zu mobilisieren, selbst an den Protesten teilzunehmen und/oder eigene Protestaktionen auf die Beine zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ulrich
Sehr geehrter Herr Ulrich,
wie Sie wissen, waren wir Grünen an vorderster Front, als es darum ging, das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zu verhindern. Nachdem wir es im Bundestag nicht aufhalten konnten – gegen Union, FDP und SPD - haben sich die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung im Bundesrat um einen sachgerechten Kompromiss bemüht. Leider vergeblich Wir bedauern sehr, dass insbesondere Hamburg sich der Anrufung des Vermittlungsausschusses verweigert und dem Gesetz zu einer Mehrheit verholfen hat. Die jetzt beschlossene Neuregelung der Bestandsdatenauskunft ist und bleibt skandalös. Uns war wichtig folgende vier Punkte nachzubessern:
• Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit Bestandsdaten bei Providern erfragen können.
• Bestandsdaten sollen nicht schon bei jeder Ordnungswidrigkeit abgefragt werden dürfen, nur bei solchen von erheblicher Bedeutung.
• Für die Abfrage von dynamischen IP-Adressen soll ein richterlicher Vorbehalt gelten.
• Das Gesetz soll befristet gelten und von unabhängigen Wissenschaftlern evaluiert werden.
Wir streiten auch weiterhin für den Schutz unserer persönlicher Daten – nicht nur in den Parlamenten in den Ländern und im Bund, sondern auch auf der Straße wie vor Kurzem auf der Demo „Freiheit statt Angst“ in Berlin.
Viele Grüße,
Team Trittin