Frage an Jürgen Trittin von Andreas M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Trittin,
zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie sich die Zeit nahmen, sich mit meinen Fragen zu befassen.
Ihre Antwort las ich wohl, doch beantwortet diese nicht meine Frage/-n.
Sie stellen fest, dass ich den Zusammenhang zwischen Einsatz der Bundeswehr im Inneren und dem Waffenrecht hergestellt habe. Dies stelle ich nicht in Abrede. Doch eine schlüssige Antwort darauf lassen Sie vermissen.
Deshalb hier nochmal meine Frage/-n an Sie:
Sehen Sie und ihre Parteikollegen den legalen Waffenbesitz in Deutschland als Bedrohung der inneren Sicherheit? Stehen deutsche Legalwaffenbesitzer unter dem Generalverdacht, Staatsfeinde und/oder Terroristen zu sein? Soll der Bürger entwaffnet werden, weil er der NWO im Weg stehen könnte?
Insbesondere im Hinblick auf die stetigen, auf immer neuen Wegen betriebenen Versuche, das Waffengesetz bis hin zum faktischen Totalverbot zu verschärfen, lassen diesen Verdacht aufkommen.
Das dabei als Begründung mannigfaltig angegebene Bestreben, Leben und Gesundheit der Bürger durch ein noch schärferes WaffGes schützen zu müssen und zu wollen kann ich nicht so wirklich glauben. Dazu sprechen die Zahlen der PKS, mit den bekannten, offiziellen Zahlen zum Thema Schusswaffenbesitz in Relation gesetzt, eine zu klare Sprache:
Legal besessene Langwaffen besitzen laut BKA keinerlei strafrechtliche Deliktrelevanz, bei Kurzwaffen sind es etwa 10 Fälle im Jahr, in denen eine legale Waffe kriminalstatistisch in Erscheinung tritt. Ausgehend von den Zahlen der PKS 2011, die 5.990.679 Fälle erfasst hat, sind das rund 0,00017 %.
Wem soll also eine weitere Verschärfung eines der weltweit restiktivsten WaffGes. nützen? Dem durch legal besessene Schusswaffen nicht bedrohten Bürger?
Das wäre dann, als würde man einen aus ca 5,1 Mio Bäumen bestehenden Wald wegen 10 kranker Bäume roden.
Mit fragenden Grüßen,
Andreas Milde
Sehr geehrter Herr Milde,
allein die Morde von Eberbach, Ingelbach und Schwabach haben gezeigt, welche furchtbaren Taten auch mit legalen Waffen verübt werden können. Von Winnenden und Erfurt ganz zu schweigen. Sie zeigen aber auch, dass strenge Aufbewahrungsvorschriften, intensivere behördliche Kontrollmöglichkeiten und auch das nationale Waffenregister im Ergebnis zu kurz greifen. Auf ein Minimum reduzieren lässt sich der legale Zugang zu tödlichem Schießwerkzeug nur, wenn solches Werkzeug zuhause nicht verfügbar ist. Deshalb fordern wird: öffentliche Räume und privaten Wohnungen sollen waffenfrei sein.
Viele Grüße,
Team Trittin