Frage an Jürgen Trittin von Stefan S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Triitin,
Sie müssen doch bestimmt selbst zugeben, dass Ihre Antwort an Herrn an Lächerlichkeit und Ironie kaum noch zu übertreffen ist.
Die Liste von Herrn Grafe über die sogenannten "Sportmordwaffen" ist Ihnen doch sicherlich ein Begriff. Ich hoffe, dass Sie die Evaluierung dieser Liste hinsichtlich ihres Wahrheitsgehaltes inzwischen auch erreicht hat. Ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel: In 2011 wurden von über 2000 Tötungsdelikten in den Bereichen Mord oder Totschlag gerade einmal zwei durch Sportschützen mit legal besessenen Sportwaffen verübt. Beides Beziehungstaten. In einem der beiden Fälle wurde ein weiteres Opfer mit einer Axt erschlagen.
Sie behaupten, die Sportschützen nicht an der Ausübung ihres Spors zu hindern. Diese Behauptung ist, gelinde gesagt, die Unwahrheit. Laut Ihrer Aussage können die Waffen auf einem Stand genutzt werden.
Welche Waffen denn ? Sie wollen doch Halbautomaten und Großkaliber verbieten.
Frage1: Ist das für Sie jetzt keine Behinderung des Sports ?
Sie wollen weitere Einschränkungen und Erschwernisse beim Erwerb von Waffen per Gesetz.
Frage 2: Ist das jetzt für Sie ebenfalls keine Behinderung des Sports ?
Sie wollen, dass Waffen zentral gelagert werden.
Frage 3: Warum ignorieren Sie hierbei das Risiko eines Massendiebstahls, dass sämtliche Experten in solchen Fällen voraussagen ?
Frage 4: Wie stellen Sie sich das Vorgehen vor, wenn Waffen in Schießstand A gelagert sind, das Schießen aber auf Schießstand B stattfindet ?
Frage 5: Wie stellen Sie sich die Vorhehensweise vor bei Schießständen, die nur einen Mitnutzungsvertrag bieten und selbst keine Waffen einlagern können, z.B. Bundeswehrschießstände für Sportschützen des Reservistenverbandes ?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, nicht mit einer Standartantwort abgespeist zu werden wie im Falle Herrn .
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schacherl,
Schießsport ist auf halbautomatische Feuerwaffen nicht zwingend angewiesen. Vereinsleben, geistige und körperliche Ertüchtigung können auch mit Druckluftgeräten und moderner Lasertechnik stattfinden. Mir stellt sich die Frage weshalb es vielen Schützen offenkundig so schwer fällt angesichts des unbestreitbar hohen Gefahrpotenzials im Falle eines Missbrauchs auf halbautomatische Feuerwaffen zu verzichten.
In unserem Antrag aus der laufenden Wahlperiode sprechen wir von getrennter Aufbewahrung von Waffe und Munition. Wie dies in der Praxis umgesetzt würde, wäre im Einzelnen noch zu klären. Es läuft nicht zwingend auf die zentrale Lagerung von Waffen hinaus, deshalb stellt sich Frage 4 noch nicht. Aber selbst wenn man sich für dieses Modell entscheidet, sollte man sich nicht von panischen Diebstahlängsten leiten lassen, sondern gemeinsam mit den Verbänden und Vereinen die Sicherungsvorkehrungen optimieren und die Anzahl der Waffen so gering wie möglich halten. Immerhin lagern auch jetzt bereits Waffen in Vereinshäusern.
Viele Grüße
Jürgen Trittin