Frage an Jürgen Trittin von Paul-Gerhard C. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Trittin,
demnächst steht im Bundestag eine Abstimmung über die Gewährung von Finanzhilfen für Zypern an. Einem Bericht auf Arte ("Staatsgeheimnis Bankenrettung") zufolge, ist im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen bislang nur in zwei Fällen offengelegt worden, welche Geldgeber bzw. wessen Vermögen mit dem Geld gerettet wurden.
Da es sich bei den eingesetzten Mitteln um Steuergelder handelt, sollte es m.E. selbstverständlich sein, die Vergabe der Mittel von einer Offenlegung ihrer Verwendung bzw. der Begünstigten gegenüber den Geldgebern (Steuerzahlern) abhängig zu machen. Eine Prüfung, ob evtl. Schwarzgelder gewaschen werden, wird dem allein nicht gerecht.
Keine Bank würde mir als (Steuer-)Bürger - oder auch einer „schwäbischen Hausfrau“ - nur einen Cent überlassen, wenn nicht detailliert darüber Auskunft gegeben würde, wie dieses Geld eingesetzt werden soll - zumal in einer finanziellen Notsituation! Eine Art "Verwendungsgeheimnis zum Schutze Dritter" geltend zu machen würde wohl niemals akzeptiert werden und erst recht und zu Recht den Argwohn der potentiellen Geldgeber wecken.
Wenn schon die Regeln der Marktwirtschaft zu Lasten der Bürger außer Kraft gesetzt werden indem Banken bzw. ihre Geldgeber vor einem Bankrott gerettet werden - um auf diese Weise dann wieder „das Vertrauen der Märkte“ zurückzugewinnen - wäre m.E. die Offenlegung der Begünstigten gegenüber den Geldgebern zwingend geboten.
Sehr geehrter Herr Trittin, gern würde ich wissen, ob Sie - sofern Sie überhaupt zustimmen sollten - Ihre eventuelle Zustimmung zum nächsten Rettungspaket von der Offenlegung der Begünstigten abhängig machen würden/werden?
Mit freundlichen Grüßen
Paul-G. Capelle