Frage an Jürgen Trittin von Helmut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Trittin,
der grüne Gemeinerat Schwarz hat in Ottersberg der CDU die Mehrheit verschafft,
um g e g e n den Bürgerentscheid ein Biomassekraftwerk zu bauen.
Frage 1: Kann Herr Schwarz seine Entscheidung zurücknehmen?
Frage 2: Kann man gerichtlich gegen die CDU-Entscheidung vorgehen?
Mir freundlichen Grüssen
Helmut- Ludwig Stöver
Sehr geehrter Herr Stöver,
Die Grünen haben keinen Hehl daraus gemacht, dass sie das Biomassekraftwerk für richtig und wichtig für den Ort halten. Sie haben es sich auch nach der Bürgerbefragung nicht leicht gemacht, sind aber zu dem Entscheidung gekommen, zu ihrer eigenen Entscheidung in dieser Sache zu stehen (http://www.gruene-ottersberg.de/aktuelles/)
Demokratie und Basisdemokratie sind nicht immer ganz einfach. Für alle Beteiligten. Gerade die Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist eine ernste Angelegenheit, die nicht immer ohne Blessuren abgeht. Am Ende muss jeder Entscheidungsträger sich selbst der Frage stellen, ob er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.
Ich bin davon überzeugt, dass es sich meine Parteikollegen nicht leicht gemacht haben und nach ausgiebiger Überlegung zu ihrer Entscheidung gekommen sind.
Das Ergebnis einer Bürgerbefragung ist nicht bindend und dient lediglich zur Unterstützung der Entscheidungsfindung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin