Frage an Jürgen Trittin von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Nun ist das umstrittene gesetz der beschneidung von jungen in kraft getreten. eine rechtssicherheit gibt es immer noch nicht, da immer noch nicht geklärt wurde ob eine beschneidung mit den grundrerchten mit unserer demokratie verreinbar ist.
daher die frage lassen sie das gesetz vom bundesverfassungsgericht überprüfen. die kinder haben leider keine möglichkeit das zu tun. (normenkontrolle mit 25% der abgeordneten)
Sehr geehrter Herr Rode,
ich habe mich bei den Abstimmungen über die Gesetzentwürfe zur Beschneidung enthalten. Ich halte die übereilte Gesetzgebung für unnötig und dem sensiblen Thema nicht angemessen. Eine Normenkontrollklage durch das Parlament werde ich dennoch nicht anstoßen. Angesichts einer Zustimmungsrate von rund 75% zum Gesetzentwurf der Bundesregierung halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass die erforderliche Anzahl der Abgeordneten daran mitwirken würde.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Trittin