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Jürgen Trittin
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Frage von Hermann G. •

Frage an Jürgen Trittin von Hermann G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebes MdB,

A: wie allen MdB´s steht auch Ihnen ein ansehnlicher Betrag zur Verfügung (etwa 180.000 Euro jährlich + arbeitgeberpflichtige Sozialabgaben), mit dem Sie persönlich Mitarbeiter abhängig beschäftigen können, die Sie in ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen.
Laut Rechnungslegung der Bundestagsverwaltung wurden für jedes MdB knapp 221.000,- Euro in 2010 an Lohnaufwand für von MdB´s beschäftigte Personen ausgegeben.
Meine Fragen:
1. Wie viel von diesem Budget schöpfen Sie aus?
2. Wie viele Mitarbeiter arbeiten für Sie?
3. Wie viele dieser Mitarbeiter sind Mitglieder ihrer Partei?
4. Was bezahlen Sie diesen Mitarbeitern pauschal im Monat, bzw. bezahlen Sie diesen pro Stunde Arbeit?
5. Welche Art von Arbeit verrichten diese Mitarbeiter?

B: In 2012 bekommen alle parteinahen Stiftungen, inkl. Heinrich Böll-Stiftung, insgesamt 500 Mio Euro aus öff. Haushalten, unterhalten damit mehr als 300 Büros in aller Welt mit über Tausend Mitarbeitern, die allesamt BT-Parteien-Mitglieder sind. Weiterhin werden mehr als Tausend junge Mitglieder der BT-Parteien als Stipendiaten gefördert. Etwa 1,5% der Bevölkerung sind BT-Parteien-Mitglieder. 98,5% der Bevölkerung, die Nicht-Parteien-Mitglieder sind, haben keinen Anspruch auf Finanzierung von Stiftungen mit der Möglichkeit der Beschäftigung von parteiunabhängigen Fachkräften und Stipendiaten.
Frage: Ist die Zuteilung von Steuergeldern ausschliesslich an parteinahe Stiftungen, in der Praxis an BT-Parteien-Mitglieder, verfassungsrechtlich, wenn dieses Privileg den 98,5% der Bevölkerung nicht zusteht?

Portrait von Jürgen Trittin
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gebauer,

ich verwende die Mitarbeiterpauschale entsprechend den Regelungen des Deutschen Bundestages. Meine Mitarbeiter werden angelehnt an den TVÖD bezahlt. Dabei werden Frauen und Männer gleich vergütet. Ob meine Mitarbeiter Parteimitglieder sind, spielt bei der Einstellung und während der Beschäftigung keine Rolle. Meine Mitarbeiter sind ausschließlich mit Arbeiten im Zusammenhang mit meinem Mandat beauftragt.

Die Ausgaben der parteinahen Stiftungen unterliegen strengen Kontrollen durch die Ministerien. Die Finanzierung von Parteiaktivitäten wird dadurch ausgeschlossen. Die Stellen und Stipendien u.a. der Stiftungen stehen allen Bundesbürgern offen und sind nicht an eine Parteimitgliedschaft geknüpft.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Trittin