Frage an Jürgen Trittin von Andrea K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Trittin,
Sie, bzw. Herr Bohle, schreiben am 14.11.2012 Herrn Rawiel :
"Die Grüne Fraktion hat sich entschieden, keinen eigenen Antrag zum Thema Contergan einzubringen, sondern den interfraktionellen Dialog abzuwarten und dort auch die Forderungen der Geschädigten einzibringen.... Ich kann Ihnen aber versichern, dass Herr Kurth und die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sich für die Interessen Contergangeschädigter einsetzen wird und hierzu auch im regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Verbände Contergangeschädigter steht."
Ich hätte hierzu gerne gewusst, mit welchen Verbänden die Fraktion diesbezüglich im regelmässigen Austausch steht, ob die Grünen die Petition Bianca Vogels kennen und unterstützen und wie sie zu dem Antrag der Linken steht?
Besonders interessiert mich, ob sich die Grünen für einen Gleichbehandlung aller Contergangeschädigten einsetzt, oder es in Ordnung findet und tolieriert, dass ca. 10 % der Geschädigten bis heute nur einen Bruchteil der Entschädigung erhalten, weil der Gesetzgeber gesetzliche Hürden in der Vergangenheit und sogar noch heute eingebaut hat, die diesem Personenkreis einen Großteil der Entschädigung vorenthält. Zum Beispiel zahlt die Conterganstiftung bei Fehlerkorrekturen in der Rentenbemessung keine Zinsen, noch nicht einmal den gesetzlichen Zinssatz.
Bei der Beantwortung dieser Frage bitte ich zu beachten, dass die Conterganrenten gemäss einer Entscheidung des BVG von 1976 keine Sozial- bzw. Unterhaltsleistungen sondern ENTSCHÄDIGUNGSLEISTUNGEN sind.