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Jürgen Trittin
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Frage von Günter T. •

Frage an Jürgen Trittin von Günter T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr ggehrter Herr Trittin,

die Schulden des Staates steigen und steigen. Für die Altersversorgung für Abgeordnete von Bund und Ländern muss der Steuerzahler aufkommen, statt vom eigenem Vermögen. Einige der Privilegien vor allem während der Pension sind bei der Finanziellen Situation auch nicht mehr Zeitgemäß. Wie stehen Sie dazu und wann wird endlich etwas dagegen unternommen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Trautmann,

die grüne Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Wahlperiode einen Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes eingebracht, der die Einrichtung eines Versorgungswerkes vorsieht. Aus dem Versorgungswerk sollen die Altersversorgungsleistungen der Abgeordneten bestritten werden. Hierzu sollen Pflichtbeiträge erhoben werden. In das Versorgungswerk sollen auch die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und die Parlamentarischen Staatssekretäre eingebunden sein. Die Beiträge zum Versorgungswerk sollten sich in unserem Entwurf an dem Niveau der am 1. Januar 2008 geltenden Abgeordnetenaltersversorgung grundsätzlich orientieren. Die Doppelversorgung von Abgeordneten, die zugleich Mitglieder der Bundesregierung bzw. Parlamentarische Staatssekretärinnen oder Parlamentarische Staatssekretäre sind, wollten wir abschaffen.

Wir kritisieren in dem Entwurf, dass die bisherige Altersversorgung der Abgeordneten sowie die Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsregelungen ausschließlich die Haushalte der Zukunft belasten. Die Nutznießer dieser Regelungen tragen selbst zu ihrer Absicherung nichts bei. Wir wollen, dass die Altersversorgung der Abgeordneten dem Prinzip der nachhaltigen Altersvorsorge folgt. Der auf Rücklagen gestützten Altersvorsorge kommt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der ohne Gegenmaßnahmen drohenden Überforderung der sozialen Sicherungssysteme eine immer größere Bedeutung zu.

Die Errichtung eines Versorgungswerkes hat den Vorteil, dass das Verfahren deutlich nachvollziehbarer wird. Darüber hinaus wird ein Versorgungswerksystem dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit weitaus mehr gerecht, als das derzeitige Verfahren: Der Haushalt wird nicht in der Zukunft mit Pensionsansprüchen u. Ä. belastet -- vielmehr wird die Belastung in die Gegenwart vorgezogen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jürgen Trittin