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Jürgen Trittin
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Frage von Andreas S. •

Frage an Jürgen Trittin von Andreas S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Morgen Herr Trittin

Mit Unbehagen verfolge ich die die Lobbypolitik (mal wieder) der FDP. Es kann nicht angehen, dass für den Ausbau der Windkraft offshore die Gewinne den Betreibern zu fliessen und die Risiken für den Aufbau des Netzes und deren Kosten der Steuerzahler zahlen muss. Dann kann das Netz gleich der öffentlichen Hand gehören und die Windkraftbetreiber zahlen dafür Miete. Gibt es ihrerseits schon Diskussionen über dieses Thema, sowie Rekommunalisierung der Netze ?

Lieben Gruß

Andreas Schlechtweg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schlechtweg,

wir teilen Ihre Kritik zur Lobbypolitik der schwarz-gelben Bundesregierung bzgl. der Offshore-Netzanbindung. Bundeswirtschaftsminister Rösler und sein Kabinettskollege -- Bundesumweltminister Altmaier -- sehen vor, die Haftung bei Verzögerungen oder Störungen bei der Einspeisung von Strom aus Offshore-Windparks auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umzuwälzen. Statt ein geeignetes Kostenmodell, an dem alle Akteure beteiligt sind, zu schaffen, handelt die Bundesregierung wieder einmal nach dem Motto "Die Bürger wollen die Energiewende, also sollen sie sie auch bezahlen. Dies ist in den Augen von Bündnis 90/Die Grünen grob fahrlässig. Wir Grüne sind der Ansicht, wenn die Offshore-Netzanbindung und der Netzausbau allgemein weiterhin so intransparent und schleppend vorangeht, den Netzausbau ggf. in öffentliche Hand zu geben in Form einer zu gründenden Bundesnetzgesellschaft.

Auch beim Thema Rekommunalisierung pochen Bündnis 90/Die Grünen auf eine Änderung. Wir setzen uns u.a. für eine Änderung des EnWG dahingehend ein, dass eine Verpflichtung des bisherigen Nutzungsberechtigten zur Übertragung des Eigentums sämtlicher für den Betrieb des örtlichen Verteilnetzes notwendiger Anlagen enthalten und so formuliert werden muss, dass möglichst klare Grundlagen zur Feststellung des tatsächlichen Wertes des Netzes und der entsprechenden Entschädigung für den bisherigen Nutzungsberechtigen geschaffen werden, die es ermöglichen, in der Regel ohne gerichtliche Auseinandersetzungen die Übertragung des Netzes zu organisieren. Dazu muss der bisherige Nutzungsberechtigte und Konzessionsnehmer verpflichtet werden, der Kommune alle relevanten Daten über das Netz und seinen Zustand zu Verfügung zu stellen. Denn angesichts der gültigen Gesetzeslage können Gemeinden heute die Netze nämlich praktisch nicht selbst übernehmen oder einen andere Netzbetreiber wählen, ohne sich gerichtlich mit dem bisherigen Netzbetreiber -- in der Regel einer der bekannten Energiekonzerne -- auseinander setzen zu müssen. Dies ist eine Auseinandersetzung, die gerade kleinere Kommunen scheuen. Den von uns eingebrachten Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes" finden Sie unter http://www.gruene-bundestag.de/cms/default/dokbin/356/356408.ge_energiewirtschaftsgesetz.pdf

Unser Ziel ist es, den Kommunen die Rechtssicherheit zu geben, damit sie ein starker Akteur bei der nachhaltigen Umgestaltung der Energieversorgung sein können. Dass sie dies sein wollen und können, zeigen hunderte kommunaler Stadtwerke überall in der Republik. Sie haben das Know-How, sind nah am Kunden und stehen vor allem für eine dezentrale, klimaschonende und nachhaltige Energieerzeugung mir Erneuerbaren Energien und KWK , und nicht für kurzfristige Renditeerwartungen oder die Sicherung einer Monopolstellung

Mit herzlichen Grüßen

Jürgen Trittin