Frage an Jürgen Trittin von Susanne F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Trittin,
die deutsche Bundesregierung hat angekündigt, kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur dauerhaften Legalisierung religiöser Zwangsbeschneidungen von Kindern (Jungen) zu erlassen.
Wie stehen Sie zu der geplanten Legalisierung von dauerhaften Verstümmelungen von Minderjährigen - die medizinischen Risiken, von dauerhaften Verlustes des Großteils der sexuellen Empfindungsfähigkeit (das ist eigentlich kein "Risiko", sondern eine Tatsache) bis hin zu dokumentierten Todesfällen durch Verbluten setze ich als bekannt voraus?
Zudem wird das Recht auf Religionsfreiheit des Kindes buchstäblich beschnitten.
Werden sie sich für oder gegen diese Menschenrechtsverletzung einsetzen?
lg
sf
Sehr geehrte Frau Funke,
ich habe mich in den Abstimmungen über den Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen enthalten. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung mehr Probleme schafft als er zu lösen vorgibt. Er schützt das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Jungen ungenügend und entfernt sich damit von Entscheidungen, die wir beispielsweise mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung in der Vergangenheit getroffen haben. Auch definiert er Straftatbestände gegenüber Eltern und Ärzten, wenn die im Gesetz genannten Bedingungen nicht eingehalten werden.
Dem Gesetzentwurf von Rupprecht und KollegInnen konnte ich nicht zustimmen, weil er meines Erachtens die Religionsgemeinschaften zu schnell und zu radikal mit einer neuen Rechtslage konfrontiert, ohne ihnen Zeit einzuräumen, einen Diskurs über alternative Riten zu führen und diese zu entwickeln.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass keine gesetzliche Lösung der Beschneidungsfrage die beste Lösung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin