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Jürgen Trittin
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eckehard O. •

Frage an Jürgen Trittin von Eckehard O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Trittin,

einmal ganz abgesehen von den eher fragwürdigen Erfolgschancen des ESM hinsichtlich Entschuldung ganzer Länder, zutreffender gesagt der Rettung einzelner Privat-Banken, habe ich einige Fragen zu Ihrer Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Einrichtung des ESMs.

Sie und die Mehrheit Ihrer Partei haben dem Fiskalpakt und dem ESM leider zugestimmt.
Das mit diesem Vertragswerk des ESM erheblich in Frage gestellte, alleinige Haushaltsrecht des Bundestages ist jedoch per Grundgesetz verankert. Änderungen des Grundgesetzes bedürfen grundsätzlich der Mehrheit aus einer Volksabstimmung, die bislang ausblieb bzw. durch derzeitige Regierung auch nicht in Aussicht gestellt wurde und auch durch Ihre Partei nicht eingefordert wurde.

Dieses Thema beschäftigt und betrifft alle Bürger unseres Staates, angesichts der unabwägbar hohen Haftungs- bzw. Ausfallrisiken der deutschen Bürgschaften auch die mehrerer zukünftiger Generationen. Ich bitte Sie daher in verständlicher Sprache kurz zu erklären:

1) Wie begründen Sie mit Ihrere Abstimmung den Widerspruch zwischen dem durch Grundgesetz geschütztem Haushaltsrecht des Bundestages und "Übertragung" desselben an eine, durch das Volk demokratisch in keiner Weise legitimierte Gouverneurs"-Monstrosität?
Diese ist KEIN gewähltes EU-Gremium und unterliegt NICHT der Kontrolle durch EU-Parlament oder EU-Rat, hat dafür aber vertraglich zugesicherte,umfassendste Immunität vor ALLEN Gerichten und kann weitreichendste Entscheidungen de-facto willkürlich treffen!

2) Haben Sie persönlich den Entwurf des ESM überhaupt je gelesen und verstanden? Ist Ihnen dabei nicht aufgefallen, wie unsere Demokratie ausgehöhlt werden soll?

3) Warum nutzte Ihre Partei in der Opposition nicht wenigstens die offensichtliche Möglichkeit eine Volksabstimmung einzufordern, noch BEVOR sie für beide der weitreichenden Entwürfe zum Fiskalpakt und zum ESM stimmen ? Sagen Sie bitte nicht die Zeit war zu knapp!

Mit freundlichem Gruß,

Portrait von Jürgen Trittin
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Onkels,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich sehr intensiv mit dem ESM und dem Fiskalvertrag befasst und diese Verträge gründlich geprüft und in vielen Sitzungen und Anhörungen beraten. Der ESM-Vertrag liegt seit Herbst letzten Jahres vor, der Fiskalvertrag seit März dieses Jahres. Es war daher ausreichend Zeit für intensive Beratungen. Der ESM ist ein wichtiger Baustein, um die Eurozone langfristig zu stabilisieren. Er wird Euro-Staaten helfen, die sich in einer Notlage befinden und am Markt keine bezahlbaren Kredite mehr bekommen und dafür sorgen, dass die Notlage eines Mitgliedstaates nicht zu einer Notlage der gesamten Eurozone führt. Zudem bietet er einen gemeinsamen Schutz vor Spekulationen gegen einzelne Mitgliedsstaaten.

Der Fiskalvertrag kann langfristig dazu beitragen solidere Haushalte zu erreichen. Kurzfristig hilft er nicht die aktuelle Krise zu bekämpfen. Deshalb haben wir in den Verhandlungen mit der Bundesregierung durchgesetzt, dass er um Wachstumsimpulse und eine Finanztransaktionssteuer ergänzt wird. Darüber hinaus konnten wir eine weitere Stärkung der Parlamentsrechte in allen europäischen Fragen durchsetzen.

Ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zum ESM und zum Fiskalvertrag finden Sie unter folgenden Links:

http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/euro/FAQ_ESM_120628.pdf

http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/euro/120615_faFisk37_final.pdf

Weder durch den ESM, noch durch den Fiskalvertrag findet eine Übertragung der Haushaltskompetenz des Bundestages an die europäische Ebene statt. Um die gegenwärtige Krise dauerhaft zu überwinden, brauchen wir mittelfristig aber mutige Integrationsschritte hin zu einer fiskalischen und politischen Union in Europa. Wir brauchen mehr Europa - dazu gehört auch die Übertragung von Kompetenzen im Haushalts und Steuerbereich auf die europäische Ebene. Einhergehen muss dies mit einer Stärkung des demokratisch legitimierten europäischen Parlamentes. Für solche Schritte wäre eine Grundgesetzänderung erforderlich. Die ist möglich durch 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat. Volksabstimmungen kennt das Grundsetz nicht. Unser Versuch sie einzuführen scheitert regelmäßig am Widerstand von CDU und CSU. Wir plädieren dafür solche Schritte in einem europäischen Konvent unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner breit zu diskutieren.

Mit freundliche Grüßen

Jürgen Trittin