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Jürgen Trittin
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Frage von Helmut W. •

Frage an Jürgen Trittin von Helmut W. bezüglich Recht

Ehrensold für Wulff "richtig"?

Sehr geehrter Herr Trittin,

Sie haben die Gewährung eines Ehrensoldes für Altbundespräsident Wulff als richtig bezeichnet, wenn ich der Meldung auf http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2203625/Innenministerium-Die-Rechtslage-ist-eindeutig.html vertrauen kann. Darf ich daraus schließen, dass Sie diese Entscheidung des Präsidialamtes für rechtmäßig halten, Wulff also aus gesundheitlichen oder politischen Gründen zurückgetreten ist? Falls aus politischen Gründen - welche Gründe waren das konkret?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Weidner-Kim

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Weidner-Kim,

mit dem Ehrensold schützt man das Ansehen unseres Landes und die Würde des Amtes, nicht den Amtsinhaber. Ich möchte nicht, dass der oberste Repräsentant Deutschlands nach seiner Amtszeit in die Abhängigkeit von Firmen kommt oder Festreden für hohe Honorare halten muss.

Der lebenslange Anspruch auf ein Büro und Mitarbeiter ist nicht automatisch Bestandteil des Ehrensolds. Einige ehemalige Präsidenten haben dies nicht in Anspruch genommen. Es bleibt abzuwarten, wie sich Herr Wulf endgültig dazu Verhalten wird.

Laut Präsidialamt waren es "objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben." Daher waren es keine persönlichen, sondern politische Gründe, die zum Rücktritt von Christian Wulff geführt haben. Demnach hat er Anspruch auf das Ehrensold.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Trittin