Frage an Jürgen Trittin von Reinhard S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Trittin,
ich bedanke mich für Ihre Antwort zum Thema Waffenrecht.
Ihre Antwort zu den Punkten 1 und 2 bestätigt, dass die Grünen für die Bekämpfung der Waffen- und Amok-Kriminalität im Wesentlichen die bestehenden Gesetze für ausreichend erachten. Ihre Gesetzesinitiative wendet sich folglich gegen die höchst seltenen Fälle der Kriminalität mit legalen Waffen. Dafür wird die bekanntermaßen gesetzestreuste Bevölkerungsgruppe der Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt und vorauseielend gemaßregelt. Danke für diese Klarstellung!
Ihre Antwort zu 3. enttäuscht mich, denn sie weicht aus. Die Kreisstadt steht als Beispiel für das Hin- und Herfahren zum Waffendepot. Falls die Grünen mehr als ein Depot pro Landkreis planen, mindert das zwar die Fahrzeit erhöht aber den Kostenaufwand für die Depots. Bitte erklären Sie mir wie sich die Grünen eine Jagdausübung mit im Depot gelagerten Waffen vorstellen. (Siehe meine Ursprungsfrage.)
Zu 4: Ihr Entwurf lautet: "...Großkaliber-Kurzwaffen für den privaten Besitz und die private Nutzung verbietet, ... ein Verbot von Munition mit besonderer Durchschlagskraft vorsieht..." Jäger benötigen für den Fangschuss großkalibrige Kurzwaffen und für die Jagd Munition im Kaliber > 6,5 mm und eine E 100 von > 2.000 Joule, siehe § 19 BJagdG. Ihr Entwurf widerspricht klar dem BJagdG. Ich kann keine Abstimmung erkennen.
Ich bitte Sie nochmals zu den Punkten 3 und 4 Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard D. Schulz