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Jürgen Trittin
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Frage von Guido K. •

Frage an Jürgen Trittin von Guido K. bezüglich Recht

Thema: Waffenrecht

Sehr geehrter Herr Trittin,

ich bin Pirat und einer der Autoren des von Ihnen so vehement abgelehnten Antrages zu unserem Parteiprogramm. Die endgültige Fassung finden Sie hier:
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA198

Leider wurde unser Antrag wie viele andere aus Zeitmangel beim letzten Bundesparteitag nicht bearbeitet. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Vor den Piraten war ich auch Grünen-Wähler, kann mich aber schon lange nicht mehr mit Ihrer Partei identifizieren, da Sie erhebliche Defizite bei den Bürgerrechten haben und auch die Umweltpolitik nicht mehr zielführend ist, sondern zunehmend symbolisch geführt wird. Die Tatsache, dass Sie die Einführung eines nationalen Waffenregisters, also einer weiteren Datensammlung zur Schaffung des gläsernen Bürgers, bestätigt mir, dass es eine richtige Entscheidung war nicht mehr Grün zu wählen und mich statt dessen bei den Piraten einzubringen.

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Sie sind vehement gegen Schusswaffenbesitz, machen auf mich aber den Eindruck nicht wirklich Kenntnisse über den Schießsport zu haben. Haben Sie sich schon mal wirklich mit diesem Sport auseinander gesetzt? Oder handelt es sich hierbei um einen reflexhaften Standpunkt?

Die von uns im Programmantrag benannten Zahlen sind real und belegen, dass es keine Bedrohungslage durch legale Schusswaffen gibt. Diese Ansicht wird auch vom BKA geteilt und stand so in deren Rechenschaftsbericht, bevor es staatlicherseits untersagt wurde die Zahlen zu veröffentlichen.

Sieht so Ihre Vorstellung von einem Rechtsstaat aus und sehen Sie die Forderung des Grundgesetzes, dass ein gesetzlicher Eingriff verhältnismäßig sei muss, hier erfüllt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Körber,

offensichtlich haben Sie nicht wirklich Kenntnis von der grünen Programmatik bzw. unseren Forderungen in Sachen Waffenrecht. Haben Sie sich schon einmal mit unserer Position auseinandergesetzt, oder steckt hinter Ihrer Frage eine reflexhafte Bewertung grüner Politik? Ich empfehle Ihnen die Lektüre unseres Bundestags-Antrags "Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen" (BT-Drucksache 17/2130). Diesem können Sie entnehmen, dass wir keineswegs den Besitz von legalen Waffen für den Schieß- oder Jagdsport in den Händen von erwachsenen Personen, die eine entsprechende Eignung nachgewiesen haben, generell verbieten wollen. Wir wollen aber verbieten, dass gefährliche Waffen zusammen mit der Munition in Privatwohnungen aufbewahrt werden, weil dies zu Missbrauch einlädt und in der Vergangenheit auch immer wieder zu Missbrauch mit tödlichen Folgen geführt hat, bis hin zu den schrecklichen Amokläufen der vergangenen Jahre. Inwieweit die Aufbewahrung von Waffen und Munition außerhalb von Privatwohnungen an sicheren Orten, die für unbefugte Dritte nicht zugänglich sind, den Schießsport oder die Jagd behindern, erschließt sich mir nicht, denn auch diese Aktivitäten finden ja in der Regel nicht in Privatwohnungen statt. Damit ist auch Ihre Frage zur Rechtsstaatlichkeit und zur Verhältnismäßigkeit des von uns geforderten Verbots beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Trittin