Frage an Jürgen Trittin von Michael K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Trittin,
In dem Entwurf der Grünen "Tierschutz neu denken" (05/2009) ist ein Passus enthalten: "Es ist verboten [...] sexuelle Handlungen an einem Tier vorzunehmen oder auf ein Tier einzuwirken, um es zur Duldung solcher Handlungen zu veranlassen." Vielleicht hat sich der Entwurf auch geändert und heißt jetzt wie von Ihnen oben zitiert: "Es ist verboten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sexuelle Handlungen an einem Tier vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen oder auf ein Tier einzuwirken, um es zur Duldung solcher Handlungen zu veranlassen".
Dies würde eine Gruppe von (nach den einzigen vorliegenden Zahlen von Kinsey) 3-8 Prozent der Bevölkerung zu Kriminellen zu stempeln, ohne vorher die Schädlichkeit ihrer Handlungen wissenschaftlich zu beweisen und ohne die Betroffenen zu diesem Vorhaben angehört zu haben.
Meine Frage als Betroffener ist:
Wie läßt sich dies mit einem grünen Verständnis von Demokratie und Bürgerrechten vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kiok
im Vorstand des Vereins
ZETA - Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung