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Jürgen Trittin
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Frage von Michael R. •

Frage an Jürgen Trittin von Michael R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Trittin,

in meinem Ort ist ein Altmetallbetrieb ansässig.
Es herrscht ein reger Betrieb auf dem Firmengelände und die Schrotthändler fahren den ganzen Tag herum und suchen sich ihr Altmetall zusammen.
Der Punkt ist, das die Altmetallhändler den Gegenwert ihres Schrotts am Tageskurs des Handels bekommen, ohne dafür Mwst. abführen zu müssen (Gesetzeslücke?).

Ist diese Tatsache in Ihren Augen als Jurist nicht ungerecht?

Das Altmetallgewerbe ist ein Milliardengeschäft und wäre eine attraktive Einnahmequelle des Staates.

Ich bin ein Wähler der "Bündnis 90 - Die Grünen" und würde mir von Ihnen wünschen, falls sie wieder Regierungsverantwortung übernehmen sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

MfG:
Michael Rößler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rößler,

ich bin weder Jurist noch Steuerfachmann und kann daher nicht abschließend beurteilen, wie gerecht oder ungerecht die Regelungen sind.

Grundsätzlich ist es aber so, dass auch der Altmetallhandel Mehrwehrsteuerpflichtig ist. Seit dem 01.01.2011 wird aber das Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer eingesetzt. D.h. die Umsatzsteuer ist in diesem Fall nicht vom Schrottverkäufer sondern vom Schrottankäufer abzuführen.

Während also normalerweise der Verkäufer eine Ware die Umsatzsteuer an den Stadt abführt, erfolgt dies in diesem Fall durch den Käufer.

Da der Staat so oder so sein Geld erhält, kann ich hier keine Ungerechtigkeit erkennen. Da es sinnvoll ist den großen Schrotthändler den Verwaltungsaufwand aufzubürden und den vielen kleinen Schrottsammler davon zu entlasten, erscheint mir dies auch nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Trittin