Frage an Jürgen Trittin von Wolfgang L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Trittin,
ich möchte nur einmal fragen wie Sie als GRÜNE Partei das verantworten können, daß man als Hartz IV Empfänger plötzlich seine Miete nicht mehr bezahlen kann? Unsere hiesige Schmutzwassergebühr ist auf 1,71 Euro/m3 angestiegen. Ihre Partei hat dazu die groteske, sog. ´Niederschlagswassergebühr´ eingeführt - seit wann ist es im urbanen Leben bitte unnormal ein Dach über dem Kopf, Straßen und Parkplätze etc. zu haben zu haben ? -, welche hier nun 1,72 Euro betragen soll! Ihr erzwingt von den Hauseigentümern Wärmedämmungsmaßnahmen, die sich auf die Mietkosten umschlagen und wollt dazu einen Atomausstieg, der mit den regenerativen Energien nicht kompensierbar ist (allein das Kraftwerk Weisweiler mit seinen ca. 2,2 GW Leistung bedürfte eines Ersatzes von 1000 Windkraftanlagen à 1 MW und einer ca. 2,5fachen Fläche der BRD an Solarzellen). Dazu erlaubt die Hartz IV Abgabenregelung von 80% ab 100 Euro bisher keinerlei ordentliche Möglichkeit zur vielzitierten ´Selbständigkeit´. Ich habe nun 13,33 Euro allein für einen m3 Wasser zu bezahlen und schlagartig 17 Euro mehr, ohne vorherigen Bescheid angekündigte, Mieterhöhung. Das Jobcenter fühlt sich in meinen Fragen nicht zuständig, also wende ich mich mal an Sie.
Wolfgang Lennartz
staatl. gepr. Techniker
Elektro-/Energietechnik u. leider
Hartz IV Empfänger
Sehr geehrter Herr Lennartz,
wir Grüne sind der Auffassung, dass das Arbeitslosengeld II reformbedürftig ist und umgehend überarbeitet werden muss. Das Auftreten von Grundversorgungsproblemen, welche Sie in Ihrer Anfrage schildern, sehen wir als einen der zentralen Bestandteile des Hartz IV Satzes, welcher für uns als Reformbedürftig gilt.
Es ist essentiell, dass die Grundversorgung verbindlich gesichert wird. Es steht für uns außer Frage, dass die Sätze neu berechnet und an das heutige Preisniveau angepasst werden müssen. Wir fordern kontinuierlich das Bundesarbeitsministerium dazu auf, sich der Sache anzunehmen und den Hartz IV-Satz an die tatsächlichen Erfordernisse anzupassen. Es ist nicht hinnehmbar, das Hartz IV Empfänger ihre Miete nicht mehr tragen können, weil die Nebenkosten zu hoch sind.
Die Niederschlagsgebühr ist eine normale Abgabe. In den meisten Kommunen wird diese nicht extra erhoben, sondern ist Bestandteil der Abwassergebühr, errechnet sich also über den Wasserverbrauch. Eine Erhebung dieser kommunalen Aufwendungen über eine Niederschlagsgebühr ist durchaus sinnvoll, da hier die versiegelte Fläche zur Anwendung kommt, also Bewohner von Mietwohnung mit geringen Kosten belastet werden.
Ich möchte gerne noch auf Ihrer Aussagen bezüglich Wärmedämmung und Erneuerbare Energien ein gehen. Durch effizientere Wärmedämmerung wird der Energieverbrauch des Haushaltes gesenkt und die Nebenkosten gemindert. Hinzu kommt der positive Nebeneffekt von reduzierten Treibhausgasen und eines umweltfreundlicherer Energieumgangs. Der Mythos über erneubare Energien, welche die Nebenkosten in gigantische Höhen schießen lassen, ist falsch. Die Energiegewinnung durch erneubare Energie ist nachhaltig und zukunftsorientiert. Investitionen die in diesem Bereich getätigt werden, refinanziert sich schnell und werden somit nicht im vollen Umfang an den Endverbraucher weiter gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin