Frage an Jürgen Trittin von Silke R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Trittin,
mit Entsetzen habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass sexuelle Handlungen an Tieren bei uns in Deutschland nicht unter Strafe steht.
Sicherlich stimmen Sie mit mir überein, dass das Tierschutzgesetz zum Zwecke erlassen wurde,„aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“.
In der Sodomie/Zoophilie sehe ich einen gravierenden Widerspruch zu unserem bestehenden Tierschutzgesetz.
Es ist für mich vollkommen unverständlich, dass im Jahre 1969 im Zuge der großen Strafrechtsreform der § 175 b ersatzlos u.a. mit der Begründung gestrichen wurde, dass die Strafvorschrift in der gerichtlichen Praxis nur noch eine geringe Bedeutung hätte, da die Zahl der jährlichen Verurteilten stetig zurückgegangen sei und bis heute keiner erneuten Überprüfung unterzogen wurde.
Die Tiere wären durch das Tierschutzgesetz vor solchen Übergriffen hinreichend geschützt und es bedürfe keiner weiteren Schutzbestimmung.
In der Praxis sieht es offensichtlich ganz anders aus, denn die Übergriffe nehmen stetig zu und sind an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten.
Unser Tierschutzgesetz regelt, dass keinem Tier unnötiger Schmerz zugefügt werden darf. Daraus resultiert dann wohl auch, dass die Tiere nicht unter Gewalteinwirkung zu sexuellen Handlungen gezwungen werden dürfen. Oder sehen Sie eine Notwendigkeit in diesen Übergriffen?
Die Täter gehören bestraft und in Therapie.
Ich bin mir sicher, dass Sie Ihre Position als Politiker verantwortungsbewusst ausüben und daher appelliere ich an Sie, an einem gesetzlichen Verbot von Sodomie/Zoophilie mitzuwirken und das Tierschutzgesetz zu ergänzen und jegliche Handlungen an Tieren unter Strafe zu stellen.
Sie tragen die Verantwortung.
Mich würde interessieren, wann mit einer Gesetzesänderung gerechnet werden kann und wer diese Entscheidung in letzter Instanz trifft? Wie können wir als Bürger dort positiv Einfluß nehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Silke Reichartz
Sehr geehrter Frau Reichartz,
für uns ist das Thema Tierschutz und damit verbunden auch das Thema Zoophilie von großer Bedeutung. In unserem Gesetzentwurf für ein Tierschutzgesetz, der noch in diesem Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll, verbieten wir Zoophilie ausdrücklich. In dem Entwurf heißt es: "Es ist verboten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sexuelle Handlungen an einem Tier vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen oder auf ein Tier einzuwirken, um es zur Duldung solcher Handlungen zu veranlassen".
Mit unserem Entwurf wollen wir die bestehende Gesetzeslücke in diesem Bereich endlich schließen und somit einen weiteren Schritt hin zum Staatsziel Tierschutz gehen. Wir erhoffen uns, dass unsere Neufassung des Tierschutzgesetzes einerseits dafür sorgen wird, dass der sexuelle Missbrauch von Tieren endlich wieder (besser) geahndet werden kann und das Verbot zudem natürlich auch Signalwirkung entwickelt und bestehendes Tierleid von vornherein unterbindet.
Für weitere Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an das Büro von Undine Kurth, Parlamentarische Geschäftsführerin und tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen undine.kurth.ma02@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin