Frage an Jürgen Trittin von Ingrid T. bezüglich Umwelt
Hallo und guten Morgen Herr Trittin, im Jahr 2010 waren Sie in Datteln, um das schwarzgebaute Kohlekraftwerk zu besichtigen. Ihre Aussage zu dem illegalen Bau war eindeutig- unter grüner Regierungsbeteiligung in NRW wird dieses Kraftwerk nicht ans Netz gehen. Dieses Versprechen vor der Landtagswahl NRW ist nun gebrochen worden von den Grünen NRW. Auf die Frage einer Bürgerin, ob das nicht genauso laufen wird wie in Hamburg haben Sie eindeutig Nein gesagt und begründet, dass das EON Kraftwerk im Gegensatz zu dem in Hamburg ein Schwarzbau ist. Ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes bestätigt, dass dieses Kraftwerk gegen geltendes Recht verstößt.Vor ca. 3 Wochen haben Sie ja erneut öffentlich Stellung dazu genommen.
Was gedenken Sie zu tun, damit Ihr Versprechen nicht wie oft genug in der Politik einfach einfach nur Wahlkampfgeplänkel war? Hier in der Region ist jedenfalls Ihr Auftritt in bester Erinnerung, und darum ist auch die Enttäuschung groß.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Täger
Sehr geehrte Frau Täger,
es sind massive Fehler bei der Planung des Kraftwerkes gemacht worden, was dazu führte, dass viel zu nah an Wohngebieten gebaut wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat unter anderem aus diesem Grund den Bebauungsplan in Datteln für ungültig erklärt.
Wir GRÜNE sind aus Klimaschutzgründen grundsätzlich gegen den Bau neuer Kohlekraftwerke. Im Zuge des Erneuerbare-Energien-Ausbaus sind Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplungs-Bauweise viel besser dazu geeignet, Klimaschutzziele zu erreichen.
Die Grüne Fraktion im Regionalverband stellen den Sachverhalt wie folgt dar: SPD aber auch CDU und FDP wollten die Inbetriebnahme von Datteln VI ermöglichen und forderten ein Änderungsverfahren. Wir Grünen haben uns dazu durchgerungen, wenigstens das Änderungsverfahren zu beeinflussen, wenn wir es schon nicht verhindern können. So haben wir auch die Auswahl des Gutachters beeinflusst. Der Gutachter wurde zwar von E.on bezahlt -- E.on will ja auch das Änderungsverfahren und trägt daher die Kosten des Verfahrens -- aber nicht ausgewählt.
Das Gutachten an sich bestätigt nur, dass der vom RVR beschrittene Weg, den Regionalplan zu ändern und einen Kraftwerksstandort auszuweisen, theoretisch möglich ist und gegen die Vorlage der Verwaltung keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Als nächster Schritt wird nun die Fortführung des Verfahrens in der Verbandsversammlung des RVR am 20. Juni 2011 beschlossen. Damit wird das Beteiligungsverfahren eröffnet und die Planungsunterlagen offengelegt, sodass Bürgerinnen und Bürger, Naturschutzverbände, betroffene Gemeinden u.a. Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken einreichen können, die in der Abwägung aller Interessen und Aspekte als Teil des Verfahrens berücksichtigt werden müssen. Danach steht eine weitere Entscheidung im RVR an, ob das Verfahren zur Änderung des Regionalplans weitergeführt oder beendet werden soll.
Das Ende des Verfahrens ist immer noch offen. Weitere Entscheidungen müssen im Folgenden getroffen werden bevor es eine abschließende Entscheidung auf Planungsebene geben kann. Zudem ist davon auszugehen, dass letztendlich wieder geklagt werden wird, sobald dies möglich ist, sodass abschließend die Gerichte das letzte Wort haben werden.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Gerichtsentscheidung nicht mehr heilbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin