Frage an Jürgen Trittin von Dirk Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Trittin,
man hat ja nun Seitens Ihrer Partei im Bezug des Hartz-Gesetzes die Notbremse gezogen und diesem nicht zugestimmt wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, was ich persönlich sehr positiv sehe und Ihrer Partei anrechne. Nun äußerte sich ja nun auch Hr. Gabriel und Hr. Beck öffentlich zu Wort, wo sie ihre Zweifel hegten, ob dies nun Verfassungsgemäß sei, was sie als SPD nun mitverabschiedet hat, wo man sich als Otto-Normal Bürger und Wähler schon an den Kopf fasst. Unsereins sollte sich mal wagen eine rote Ampel zu überfahren, obwohl man um die Konsequenzen weiß, wie schnell hätte man Punkte und Geldstrafe inklusive Fahrverbot und bei einem bewußt verabschiedeten Verfassungswidrigen Gesetz wird zur Tagesordnung übergegangen, wie so etwas dem Bürger noch zu vermitteln sein soll, müßten mir die Verantwortlichen mal bitte erklären. Wobei ich mir das Thema Guttenberg, Stuttgart 21 und den polizeilichen Einsatz, sowie das Atomenergiegeplänkel unter Ausschluß des Bundesrat gar nicht erst fortführen möchte.
Meiner Meinung nach wird seit geraumer Zeit nur Lug und Trug, sowie das aushebeln und zurechtbiegen der Verfassung vermittelt, weshalb mich die Politikverdrossenheit überhaupt nicht mehr verwundert.
Meine Frage richtet sich dahingehend, ob Sie und ihre Partei, bei allen Querelen die man unter den Parteien vielleicht haben mag, eine Normenkontrollklage, wie es die Linke in Erwägung zieht, mit Stimmen aus Ihrer Partei unterstützen würden?
Frau Künast meinte ja in einem Interview auf Phoenix, eben diese Frage betreffend, lächelnd abwinkend, daß Hr. Gysi ja ständig mit Anfragen ankäme (sinngemäß). Sollte es hier nicht eher um die bedürftigen Menschen gehen, wenn man über solche Schritte wie einer Normenkontrollklage nachdenkt, auch wenn dieser Vorschlag aus den Reihen einer Partei kommen mag, mit der man sonst vielleicht nicht so "warm" wird ?
Für Ihre Antwort danke ich im voraus und wünsche Ihnen alles Gute und Gesundheit
MfG
D.Zander
Sehr geehrter Herr Zander,
für einen Antrag auf Normenkontrolle benötigt man ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Daher können wir nicht gemeinsam mit den Linken einen solchen Antrag einreichen, da wir dazu auch Abgeordnete der SPD-Fraktion benötigen.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass die Sozialverbände gegen die Hartz-IV Gesetzgebung Klagen. Eine Klage der Verbände halten wir hier für deutlich sinnvoller und im Ergebnis auch sinnreicher, als den Versuch einer Normenkontrollklage mit SPD-Abgeordneten, die noch vor wenigen Tagen für das Gesetz gestimmt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin