Frage an Jürgen Trittin von Henning B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Trittin,
wieso wenden Sie sich gegen das Ministeramt von Herrn zu Guttenberg aufgrund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoßes gegen eine universitäre Prüfungsordnung, während ihre Partei seit Jahren einen wegen Missbrauchs der Anwaltsprivilegien rechtskräftig verurteilten Abgeordneten in das Parlamentarische Kontrollgremium bestellen?
Mit freundlichen Grüßen,
H Blohm
Sehr geehrter Herr Blohm,
mir erschließt sich nicht der Zusammenhang zwischen der Plagiatsaffäre von Karl-Theodor zu Guttenberg und meinem Fraktionskollegen Christian Ströbele.
Christian Ströbele wurde Anfang der achtziger Jahre zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit Bewährung verurteilt. Diese Strafe ist längst im Strafregister getilgt. Den Beruf als Rechtsanwalt und Strafverteidiger übt er von 1969 bis heute ununterbrochen aus. Es gibt keinen Grund, weshalb Christian Ströbele nicht im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin