Frage an Jürgen Trittin von Jörn K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Trittin,
die derzeitige Bundesregierung will die Laufzeit von Atomkraftwerken verlängern. Wie schwer wäre es, bei neuen Mehrheitsverhältnissen, die Laufzeit wieder zu verkürzen?
Nach der aktuellen Fassung des Atomgesetzes ist für die Bereitstellung von Endlagerstätten der Bund verantwortlich (§9a). Ist es möglich, im Gegenzug die Kosten der Bereitstellung einer Endlagerstätte vollständig auf die Kraftwerksbetreiber umzulegen?
Gibt es unterschiedliche Maßstäbe für die Rechtssicherheit des Atomausstiegsgesetzes zwischen mir als Bürger und den Betreibern von Kraftwerken?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
wir sind der Auffassung und stützen uns dabei auf eine Reihe von Gutachten, auch solchen die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden, dass eine Laufzeitverlängerung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Nach der NRW-Wahl und der Neubildung einer Minderheitsregierung hat Schwarz-Gelb ihre Bundesratsmehrheit verloren. Daher wird es keine Zustimmung durch den Bundesrat geben. Die Bundesregierung ist aber entschlossen eine Laufzeitverlängerung ohne Bundesratsbeteiligung zu beschließen. Ein solcher Beschluss wird sicherlich beklagt werden.
Im Atomgesetz ist bereits vorgesehen, dass die Betreiber von Atomkraftwerken die Kosten für die Endlagerung (vollständig) zu tragen haben. Dafür wurden auch entsprechende Rückstellungen bei den Konzernen gebildet.
Bei den Betreibern geht es um die Frage, in wie weit eine Änderung des Gesetzes ein Eingriff in ihre Eigentumsrechte darstellen könnte. Bei Bürgern ist die Frage, ob er klageberechtigt ist, weit schwieriger zu beantworten, er ist von einer Laufzeitverlängerung nicht direkt betroffen. Man müsste sich dann auf Gesundheitsgefahren o.ä. stützen. Ein solches Vorgehen war bisher aber nicht erfolgreich.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin