Frage an Jürgen Trittin von Wilhelm U. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Herr Trittin,
die Grundzüge des EEG und der hieraufbezogenen Änderungen des Bundesbaugesetzes haben in den Jahren 2002/2003/2004 zur Privilegierung von WEA Bauwerken geführt ohne dass anfänglich Planungssperren möglich waren. Unter diesem Webfehler leide ich, weil hier in meinem Umfeld 50 Anlagen auf Flächen errichtet wurden, die planerisch NICHT dafür vorgesehen waren.
Ich bin der Auffassung, dass es wesentlich Ihrem Einsatz zu verdanken war, dass sich diese Regelungen mit Fehlern und Lücken bis zu der Auswirkung aufschaukelten, dass nicht dem beabsichtigten guten Gedanken gefolgt wurde, sondern auch Bauwerke um die 140 m Höhe den zuvor dort lebenden Menschen teilweise weniger als 300 m vor die Fenster gesetzt wurden ohne dass dies energietechnisch vernünftig gewesen wäre. Die Gesetzeslage gab es her und die Abschöpfer des Systems haben dies frühzeitig genutzt und Fakten geschaffen, die in meinem privaten Umfeld zu dem Verlust von ca. 30% des Verkehrswertes zweier eigenen Immobilien geführt hat. Ich möchte verkaufen, um mich dem zusätzlichen gesundheitlichen Risiko der nächsten 20 Jahre zu entziehen (das keiner kennt und das nicht erforscht wird).
Bitte nennen Sie mir den Verursacher, um meinen Schaden geltend zu machen, da mir gegenwärtig die Summe von ca. 250.000 € bei meiner Alterssicherung (bin 54 Jahre) fehlt. Ich fühle mich kalt enteignet und da die tatsächlichen Verursacher sich offenbar dem gesetzlichen Bestandsschutz sicher sein können, würde ich gern wissen, ob Sie sich dafür verantwortlich fühlen? Wenn nicht, was Sie an meiner Stelle tun würden?
Mit freundlichen Grüßen
W. Uhlenberg
PS: Auch ich erzeuge erneuerbare Energie und verstehe die Grundidee.