Frage an Jürgen Trittin von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Trittin,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Frage vom 22.9.2009.
Auch nach der Antwort bleiben mir jedoch noch Dinge unklar, weswegen ich eine weitere Frage zu dem Thema an Sie stellen möchte.
Der Journalist Hugo Müller-Vogg schreibt bei bild.de, dass auch Gerhard Schröders rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2001 die Vertrauensfrage nur aufgrund von Überhangmandaten überstand (http://www.bild.de/BILD/news/standards/berlin-intern/2009/09/24/berlin-intern.html). Mit anderen Worten: Ohne Überhangmandate hätte es Rot-Grün ab 2001 nicht mehr gegeben. Nach Ihrer eigenen Logik müsste man demnach das rot-grüne Weiterregieren in den Jahren 2002-2005 als verfassungswidrig werten. Müller-Vogg schreibt zudem: "Sein [Schröders] damaliger Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) nennt Überhangmandate inzwischen ´ergaunerte´ Sitze. Damals durfte auch Trittin dank der Überhangmandate Minister bleiben."
Welche Konsequenzen ziehen Sie persönlich aus der Tatsache, dass "ergaunerte Sitze" im Jahre 2005 Ihren Ministerposten gerettet haben?
Beste Grüße
T. Baader