Frage an Jürgen Trittin von Helmut B. bezüglich Umwelt
Sehr gehrte Herr Trittin,
durch welche Initiativen und Unterstützungen gedenken Sie als Spitzenkandidat die Umsetzung der Entschließung des EU-Parlaments vom 02.04.2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI)) in D zu fördern? Dies betrifft insbesondere die in Punkt 28. enthaltene Forderung, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten. Halten Sie einen Behindertenstatus für Bürger, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge Hochfrequenzbelastungen durch Mobilkommunikationstechnik betroffen sind, für ein menschen-rechtlich angemessenes und rechtspolitisch nachhaltiges Schutzkonzept?
Wie werden in diesem Zusammenhang Die Grünen politisch die Initiative der Deutschen Bundesregierung beantworten, die beabsichtigt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu verabschieden, das sich mit einem überholten Erkenntnisstand begründet, wie ihn die Entschliessung des EP von 1999 noch enthält und das damit ausdrücklich hinter den aktuellen, in der EP-Resolution vom 02.04.2009 enthaltenen weiterentwickelten, wissenschaftlich begründeten Kriterien zurückbleibt ?
Welche Perspektiven sehen Sie unter diesen Umständen für eine politische Unterstützung des Rechts betroffener Bürger auf eine Gesundheitsprävention, wie es in der Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI)) gefordert ist - d.h., die in Punkt 35 der Entschliessung bez. des Vorsorge- und Vorbeugeprinzips erhobenen Forderungen auch zum Schutz vor elektromag-netischen Feldern insbes. der Mobilkommunikation auf nationaler Ebene zu einer rechtswirksamen Bedeutung zu bringen?
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Breunig
Sehr geehrter Herr Breunig,
in meiner Amtszeit als Bundesumweltminister hat sich das Ministerium sowie das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz sehr intensiv dieser Thematik gewidmet. Durch die Bereitstellung von umfangreichen Forschungsgeldern konnte der Wissenstands in diesem Bereich erheblich ausgeweitet werden.
Die Befürchtungen zahlreicher Kritiker haben sich nicht bestätigt, dies heißt aber nicht, dass von der Mobilfunktechnologie keine Gefahren ausgehen.
Im Sinne des Vorsorge- und Vorbeugeprinzips wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Strahlenbelastung zu minimieren. Daher bin ich davon überzeugt, dass wir einen dem heutigen Stand der Wissenschaft entsprechende gesetzliche Grundlage haben.
Darüber hinaus sind noch weitere Forschungen notwendig um den Wissenstand zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Trittin