Werden Sie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stärken gegen den Angriff durch das Bundesverwaltungsgericht?
Sehr geehrter Herr Kretz,
das Bundesverwaltungsgericht hat Bürgerrechte eingeschränkt: Behörden seien berechtigt, bei Anfragen nach dem IFG die Postadresse zu fordern und dahin zu antworten (https://www.bverwg.de/pm/2024/10). Das Innenministerium hatte geklagt, um eine Beanstandung des Bundesdateschutzbeauftragten (BfDI) abzuwehren. Durch einen Trick ist sogar die eigentlich betroffene Organisation (fragstenstaat.de) aus dem Verfahren gedrängt worden (https://fragdenstaat.de/blog/2024/03/21/bundesverwaltungsgericht-legt-die-axt-ans-informationsfreiheitsgesetz/).
Mehr obrigkeitshörige, rückwärtsgewandte Entscheidungen sind kaum denkbar (Post statt digital, Datensammlung statt Privatsphäre, Ausbooten der Betroffenen, hauptsächlich: Erschwernis von Anfragen, die informierte Beteiligung erst ermöglichen). Möchte der Staat alleine (als "Elite") unbeoachtet regieren?
Was werden Sie unternehmen, um das IFG gegen solche Angriffe zu stärken?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank auch für diese Nachricht. Die Ampelkoalition hat sich zum Ziel gesetzt, staatliches Handeln transparenter, offener und nachvollziehbarer zu gestalten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz nach Ländervorbild ist dahingehend ein zentrales Element zur Modernisierung unseres Staates.
Das Gesetz soll hohe Transparenzstandards setzen, um die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit offener Daten zu verbessern. Auf die vielen positiven Effekte von Transparenzgesetzen weisen wir Grünen gemeinsam mit Expertinnen und Experten seit Jahren hin. In der Vergangenheit haben wir Grüne hier sehr konkrete Vorschläge vorgelegt. Als gesamte Koalitionsfraktionen bekennen wir uns klar zur Informationsfreiheit. Das ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass diesem Thema in den vergangenen Wahlperioden nicht die notwendige politische Priorität zugeschrieben wurde.
Um diesem hohen Anspruch an Transparenz praktisch gerecht zu werden, ist es wichtig, das Bundestransparenzgesetz endlich in die konkrete praktische Umsetzung zu bringen. Bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes ist das Bundesinnenministerium federführend verantwortlich.
Wir werben als Grüne Bundestagsfraktion auch weiterhin mit Nachdruck für eine zeitnahe Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs und eine zügige Umsetzung des Vorhabens.
Mit besten Grüßen
Jürgen Kretz