
wir haben einen Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen. Dem stellen wir uns. Die sogenannten „Staatsleistungen“ sind entstanden, weil Teile der Kirchengüter 1803 enteignet wurden. Deshalb haben die Kirchen einen Anspruch auf die Zahlungen des Staates – genauer: der Länder.