Was tun Sie als Abgeordneter und die CDU als Partei, um den in Bundes- und Landesverfassung verankerten Auftrag zur Abschaffung der Staatsleistungen, also Zahlungen des Staates an Kirchen, umzusetzen?
Sehr geehrter Herr O.,
wir haben einen Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen. Dem stellen wir uns. Die sogenannten „Staatsleistungen“ sind entstanden, weil Teile der Kirchengüter 1803 enteignet wurden. Deshalb haben die Kirchen einen Anspruch auf die Zahlungen des Staates – genauer: der Länder.
Der Bund hat nur eine Mittlerfunktion ohne Zahlungsverpflichtungen. Deshalb hat die derzeitige Bundesregierung eine Arbeitsgruppe beim Bundesministerium des Innern und für Heimat eingerichtet. Die Ausführung liegt bei den Ländern. Die Länder müssen selbst entscheiden, ob sie sich die Ablösung leisten wollen und können. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die Kirchen mit den Ländern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten: Etwa im sozial-caritativen Bereich, bei vielen Schulen und Hochschulen oder in der Kultur. Das ist ein hohes Gut, das nicht gefährdet werden sollte. Wenn es die Kirchen nicht gäbe, wären wir alle ärmer.
Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht einen Vorschlag für die Ablösung der Staatsleistungen vorzulegen. Dabei geht es nicht um eine moralische Frage sondern darum, eine für beide Seiten faire Lösung zu finden. Die gesellschaftlich wichtigen Aufgaben der Kirchen müssen finanziell abgesichert werden und gleichzeitig dürfen die Länder finanziell nicht überfordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt