Wieso gibt es keinen Kosten- und Finanzierungsplan für Atommüll Endlager die nächsten 200.000 bis 1.000.000 Jahre? Ich bitte um Stellungnahme, wieso das nicht vorliegt, aber Fakten geschaffen werden.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage! Das Standortauswahlgesetz sieht vor, dass die endgelagerten hochradioaktiven Abfälle in tiefen geologischen Formationen endgültig verschlossen werden. Sobald die Hohlräume und Schächte verfüllt und das Grubengebäude verschlossen sind, ist die Betriebsphase des Endlagers abgeschlossen. Das Endlager wird dann in einen passiven und wartungsfreien Zustand überführt und verursacht keine Kosten mehr. So hat es mir auch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nochmal schriftlich bestätigt. Es müssen also nicht für die nächsten 200.000 Jahre und darüber hinaus jährliche Mittel beiseitegelegt werden.
Die Finanzierung der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zum Abschluss der Betriebsphase ist selbstverständlich sichergestellt. Die Betreiber der 25 deutschen Kernkraftwerke sind ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und haben insgesamt 24,1 Mrd. Euro in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) eingezahlt. Gemäß § 11 Abs. 11 Entsorgungsfondsgesetz unterrichtet der Bund den Fonds drei Monate vor Beginn eines Kalenderjahres auf der Grundlage der Planung für den Bundeshaushalt über die Entsorgungsmaßnahmen und die daraus resultierenden Kosten, die für die nächsten drei Kalenderjahre geplant sind. So kann der Fonds finanziell planen. Sollte es unterjährig zu Änderungen kommen, die größer als 10 Millionen Euro im Vergleich zur Vorjahresplanung sind, erfolgt eine Information an den Fonds, inwieweit die Änderungen den Kostenrahmen erhöhen oder ob es sich nur um zeitliche Verschiebungen handelt.
Unter die Entsorgungsmaßnahmen fallen auch die von der BGE im Rahmen des Standortauswahlverfahrens vorgenommenen Maßnahmen. Der Bund rechnet die Kosten aus den Entsorgungsmaßnahmen jährlich gegenüber dem KENFO ab. Die Tätigkeiten der BGE unterliegen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Bei weiteren Fragen rund um die Endlagerung empfehle ich Ihnen, sich direkt an die BGE unter dialog@bge.de zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny