Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?
Sehr geehrte Frau B.,
es steht außer Frage, dass wir die Situation für Frauen, die ungewollt schwanger werden, dringend verbessern müssen. Um die unzureichende Versorgungslage zu verbessern, will die FDP deshalb in allen Bundesländern das Thema Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen integrieren. Außerdem wollen wir, dass allen Frauen die Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch ermöglicht und Schwangeren den Zugang zu existierenden Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden und die Begleitung durch beispielsweise medizinisches Personal und Hebammen ermöglichen.
Meine FDP-Fraktionskollegen und ich sind jedoch der Ansicht, dass die Beratungszeit in dieser Legislaturperiode nicht mehr ausreicht, um in Ruhe und mit der gebotenen Sorgfalt über die Abschaffung des §218 zu entscheiden. Wir sprechen uns daher deutlich gegen eine Abstimmung vor dem 23. Februar 2025 aus. Die aktuelle Regelung, dass Abtreibungen zwar rechtswidrig, aber unter bestimmten Umständen straffrei sind, stellt einen gesellschaftlichen Kompromiss dar, der sich über Jahrzehnte hinweg etabliert und unterschiedliche politische Mehrheiten überdauert hat. Es wäre unangebracht, diesen stabilen Konsens ohne vorherige umfassende gesellschaftliche Debatte aufzukündigen. Stattdessen fordern wir, eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny