Weshalb blockieren sie und die FDP die notwendige Ergänzung zu dem Wohnungseigentumsgesetz?
Sehr geehrter Frau Skudelny,
weshalb haben sie sich in ihrer Antwort vom 24.04.2024 ablehnend dazu geäußert, durch eine gesetzliche Ergänzung das Wohnungseigentumsgesetz bei Beschlussanfechtungsverfahren gerechter zu machen?
Eigentümerbeschlüsse oder Vereinbarung zur Teilungserklärung wird es hinsichtlich der Kostenlast bei Anfechtungsverfahren, wenn die Kläger das Verfahren gewonnen haben sicher nicht geben, schon deshalb, weil die Beklagten immer deutlich in der Mehrheit sind.
Weshalb behaupten sie, dass die Regelungssystematik des WEG durchbrochen wird, wenn im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben? Durch die Änderungen des WEG-Gesetz zum 01.12.2020 ist das Streitpotential gestiegen, es gibt seitdem noch mehr rechtswidrige Eigentümerbeschlüsse. Welche angeblichen „Sachverständige“ hatten sich damals geäußert?
Sehr geehrte Frau K.,
die Liste der Sachverständigen können Sie am Ende dieser Seite einsehen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw22-pa-recht-wohnungseigentum-695594
Bei weiteren Fragen rund um das WEG empfehle ich Ihnen, sich an die Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion zum Wohneigentumsrecht, meine Kollegin Katharina Willkomm zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny