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Judith Skudelny
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Frage von Francesco F. •

Ich habe Ihre Antwort über die Behindertenhilfe gelesen. Dann können Sie mit sicherheit sagen wieso wir dann nicht bei der Coronaprämie das zweite Mal leer ausgehen? Abwertung der Behindertenhilfe

Ich habe Ihre Antwort über die Behindertenhilfe gelesen. Dann können Sie mit sicherheit sagen wieso wir dann nicht bei der Coronaprämie das zweite Mal leer ausgehen? Es wird von den Leute in den Bereich ganz klar als eine Abwertung gesehen das wir nun das Zweite mal leer ausgehen. Ihnen ist vielleicht bewusst das laut einer Studie der TU Darmstadt ca. 48 % der Fachkräfte darüber nachdenken den Beruf an den Nagel zu hängen. Bei den restlichen 52 % wird ein großerteil bald in Ruhestand gehen. Wir haben den Eindruck das von der Politik gewartet wird das das System erst ganz zusammenbricht. Es brennt in den Bereich gerade lichterloh und es juckt wohl niemand. Sorry wir glauben keine Worte mehr wir glauben nur noch an verbindliche Taten. Was macht ihr wenn jeder Tag der verstreicht die Situation sich aktuell verschlimmert. Wieso sollen wir weiter in den Bereich arbeiten wenn uns die Politik nicht ernst nimmt? Es muss jetzt im Sommer/Herbst was passieren noch so ein Winter machen nicht mehr.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

der Pflegebonus beschränkt sich deshalb auf Pflegekräfte in Krankenhäusern und Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen der Alten- bzw. Langzeitpflege, weil die Einbeziehung von Beschäftigten in der Eingliederungshilfe leider nicht auf Bundesebene geregelt werden kann. Die Finanzierung im Bereich der Eingliederungshilfe obliegt den Bundesländern. Ein steuer- und sozialabgabenfreier Bonus in der Eingliederungshilfe müsste daher von den Ländern beschlossen werden.

Die Ampelkoalition im Bund ist sich selbstverständlich sehr bewusst, dass auch andere Sektoren und Berufsgruppen im Gesundheitssystem außer denen, die den Pflegebonus erhalten, eine deutliche Mehrbelastung durch die Pandemie erfahren haben. Deswegen haben wir flankierend zum Pflegebonusgesetz das 4. Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Dieses sieht vor, dass Boni, die tarifvertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei gestellt werden und nach Inkrafttreten des Gesetzes auch sozialabgabenfrei sind. Davon profitieren auch die Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Mit der Regelung wollen wir einen Anreiz setzen für Bonuszahlungen durch Arbeitgeber oder im Rahmen von Tarifverhandlungen als Anerkennung für den Einsatz in der Corona-Pandemie.

Klar ist, dass alle Pflegekräfte unabhängig von den Boni deutlich bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung benötigen. Die Ampel hat sich darauf verständigt, im Laufe dieser Legislaturperiode weitere Maßnahmen dafür auf den Weg zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny

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