Frage an Judith Skudelny von Martin P. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Skudelny,
erstmal vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf meine Frage vom 20. März.
Leider muss ich aber feststellen, dass Sie meine Fragen nicht beantwortet haben. Sie haben zudem die Gegenfrage gestellt, weshalb ich genauere Angaben zu Ihren Nebeneinkünften für relevant halte. Das erkläre ich Ihnen gerne:
Wie Sie richtig sagen, fallen die von Ihnen veröffentlichen Einkünfte in die höchste Kategorie: 250'000 Euro und mehr. Ob Sie mit Ihrer Kanzlei nun aber 250‘000 Euro oder 10 Millionen Euro nebenher verdienen, ist leider nicht erkenntlich. Für Ihre Wählerinnen und Wähler ist dies hochrelevant, sagt es doch einiges über das Ausmaß Ihrer Nebentätigkeit aus.
Ferner hatte ich nach dem zeitlichen Aufwand gefragt, der aus Ihrer Nebentätigkeit resultiert. Sie sagen dieser „lässt sich nicht bestimmen“. Dabei zielte meine Frage lediglich auf eine grobe Angabe. Die Ausübung des Mandats muss laut Gesetz im Mittelpunkt der Tätigkeit einer Abgeordneten stehen. Ob Sie nun zehn, dreißig oder hundertfünfzig Arbeitstage pro Jahr mit Ihrer Nebentätigkeit beschäftigt sind, macht also einen Unterschied.
Daher noch einmal die Frage: Grob geschätzt, wie viele Arbeitstage pro Jahr sind Sie mit Ihrer Nebentätigkeit als Insolvenzverwalterin beschäftigt?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Martin Peters
Sehr geehrter Herr Peters,
einfach gesagt: Die Ausübung meines Mandats steht mehr als im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Da Sie sich intensiv mit den Nebenverdienstregelungen beschäftigen, wissen Sie ja, dass die betrieblichen Ausgaben nicht miterfasst werden. Das gilt sowohl für die Umsatzsteuer als auch für alle weiteren Ausgaben beispielsweise Personalausgaben, die ich aufwenden muss, damit ich meiner Haupttätigkeit im Bundestag nachkommen kann.
Meine Bruttoeinnahmen mit Umsatzsteuer ohne Ausgaben sind von der Presse (z.B. Handelsblatt) veröffentlicht und kommen so auch hin. Vielen Dank aber für den Hinweis, dass diese Zahlen ja nicht auf meinen veröffentlichten Angaben des Bundestags beruhen. Der hat die konkreten Zahlen, darf aber nur die Stufen veröffentlichen. Dass die Presse die genauen Zahlen hat, hat mich bislang nicht verwundert. Aber jetzt, wo ich mich mit Ihrer Frage beschäftige, finde ich das erstaunlich...
Viele Grüße
Judith Skudelny